PKW Privatverkauf 'ohne' Vertrag, Käufer reklamiert?
Wir haben unseren sehr gepflegten, 14 Jahre alten Wagen mit erst 94.000 km guten Gewissens, privat verkauft. Leider habe ich es versäumt, einen "ordentlichen" Kaufvertrag aufzusetzen (gesundheitliche Gründe).
Als der Käufer während der Besichtigung einen angeblichen Ölverlust festgestellt hat, habe ich angeboten, das in einer Werkstatt checken und beheben zu lassen. Er hat abgelehnt und wollte das selbst erledigen. Wir sind uns preislich einig geworden, er kam drei Tage später um das Auto abzuholen.
Das Geld haben wir zusammen in bar auf unser Konto eingezahlt, es wurde ein kurzer, handschriftlicher "Dreizeiler" von beiden Parteien unterschrieben, das war's.
Nun will der Käufer (Russe) den Wagen wegen angeblicher Mängel zurück geben.
Er hat allerdings schon "zwei Nockenwellensensoren "ausgetauscht", da der Wagen während der Fahrt "immer ausgeht".
(Die gut 130 km Heimfahrt waren aber scheinbar in Ordnung!)
Wer sagt mir denn, dass er nicht noch andere Teile "ausgetauscht" hat?
Hoffentlich ist hier guter Rat nicht teuer!?
8 Antworten
Es gibt einen handschriftlichen "Dreizeiler" mit
KÄUFER, VERKÄUFER, DATUM, BETRAG, UNTERSCHRIFTEN.
Du hast nun das Problem, das Du 24 Monate in der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) stehst, diese hättest Du in dem Kaufvertrag rechtswirksam soweit wie möglich ausschließen können.
Bedeutet für dich, für Mängel oder Ursache für Mängel die bereits bei Übernahme vorhanden waren haftest Du.
Die Beweislast liegt dort allerdings, da Du kein Unternehmer bist, ab dem ersten Tag beim Käufer.
Blödsinn!
Du kannst lesen ?
Dann lese nochmal das von dir zitierte und vergleiche dies mit BGB §477 welche nur für Verbrauchsgüterkauf gilt.
Die Sachmängelhaftung gilt Grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer.
Richtig, schreibe ich irgendwo etwas anderes ?
Dein §477 widerspricht aber dein "Die Beweislast liegt dort allerdings, da Du kein Unternehmer bist, ab dem ersten Tag beim Käufer."
477 gilt, wie Antitroll sagte, so nicht, wenn der Verkäuer ein Privatmann ist.
Es ist dir ja zuzustimmen, dass grundsätzlich die Gewährleistung auch zwischen Privatleuten gilt. Das ist aber etwas anderes als die fehlende Beweislastumkehr, auf die Antitroll in seiner ursprünglichen Antwort hinweist.
Da ihr die Gewährleistung nicht ausgeschlossen habt, haftet ihr für Sachmängel, die beim Kauf bereits bestanden. Dass ein solcher Mangel NICHT bereits beim Verkauf bestand, müsst ihr nachweisen. Viel Glück dabei.
Den Beweis muss umgekehrt der Käufer antreten.
du hast hier alles falsch gemacht, aber ebenso der Verkäufer. Es gibt nur einen mündlichen Kaufvertrag somit steht Aussage gegen Aussage. Der Verkäufer kann hier gerne rechtliche Schritte einleiten, dies wird aber keinen Erfolg bringen. Du kannst seine Ansprüche daher ablehnen. Teil ihm mit, das Auto wurde gekauft wie gesehen und das du als privater Verkäufer keine Garantie gibst. Fertig.
Es gibt einen handschriftlichen "Dreizeiler" mit
KÄUFER, VERKÄUFER, DATUM, BETRAG, UNTERSCHRIFTEN.
Garantie?!?
Keine Garantie!
Hi,
Leider habe ich es versäumt, einen "ordentlichen" Kaufvertrag aufzusetzen (gesundheitliche Gründe).
Das wird definitiv ein riesen Problem - ohne expliziten Ausschluss der Sachmängelhaftung hat der Käufer einen Anspruch darauf.
LG
das sind übliche Machenschaften, um den Preis nachträglich zu drücken. Keine Panik. Da hat er Pech, müßte schon klagen. Wird das natürlich nicht tun
Besser den Kaufvertrag des ADAC verwenden. Das ist kostenlos. Ausschluß der Sachmängelhaftung
Blödsinn! Die Sachmängelhaftung gilt Grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei spielt es keine Rolle ob der der Verkäufer ein Privater ist (BGB §438/3) da wird nicht differenziert ob der Verkäufer Privat oder Gewerblich ist.
Nur wenn im Vertrag vom Privaten Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde gelten andere Rechte.