PKW Privatverkauf 'ohne' Vertrag, Käufer reklamiert?

8 Antworten

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Es gibt einen handschriftlichen "Dreizeiler" mit
KÄUFER, VERKÄUFER, DATUM, BETRAG, UNTERSCHRIFTEN.

Du hast nun das Problem, das Du 24 Monate in der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) stehst, diese hättest Du in dem Kaufvertrag rechtswirksam soweit wie möglich ausschließen können.

Bedeutet für dich, für Mängel oder Ursache für Mängel die bereits bei Übernahme vorhanden waren haftest Du.

Die Beweislast liegt dort allerdings, da Du kein Unternehmer bist, ab dem ersten Tag beim Käufer.

iawoiserden  28.10.2018, 08:09
Die Beweislast liegt dort allerdings, da Du kein Unternehmer bist, ab dem ersten Tag beim Käufer.

Blödsinn! Die Sachmängelhaftung gilt Grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer. Dabei spielt es keine Rolle ob der der Verkäufer ein Privater ist (BGB §438/3) da wird nicht differenziert ob der Verkäufer Privat oder Gewerblich ist.

Nur wenn im Vertrag vom Privaten Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde gelten andere Rechte.

Antitroll1234  28.10.2018, 08:13
@iawoiserden
Blödsinn!

Du kannst lesen ?

Dann lese nochmal das von dir zitierte und vergleiche dies mit BGB §477 welche nur für Verbrauchsgüterkauf gilt.

Die Sachmängelhaftung gilt Grundsätzlich zwischen Verkäufer und Käufer.

Richtig, schreibe ich irgendwo etwas anderes ?

iawoiserden  28.10.2018, 15:13
@Antitroll1234

Dein §477 widerspricht aber dein "Die Beweislast liegt dort allerdings, da Du kein Unternehmer bist, ab dem ersten Tag beim Käufer."

Droitteur  28.10.2018, 15:22
@iawoiserden

477 gilt, wie Antitroll sagte, so nicht, wenn der Verkäuer ein Privatmann ist.

Es ist dir ja zuzustimmen, dass grundsätzlich die Gewährleistung auch zwischen Privatleuten gilt. Das ist aber etwas anderes als die fehlende Beweislastumkehr, auf die Antitroll in seiner ursprünglichen Antwort hinweist.

Da ihr die Gewährleistung nicht ausgeschlossen habt, haftet ihr für Sachmängel, die beim Kauf bereits bestanden. Dass ein solcher Mangel NICHT bereits beim Verkauf bestand, müsst ihr nachweisen. Viel Glück dabei.

Droitteur  28.10.2018, 12:10

Den Beweis muss umgekehrt der Käufer antreten.

du hast hier alles falsch gemacht, aber ebenso der Verkäufer. Es gibt nur einen mündlichen Kaufvertrag somit steht Aussage gegen Aussage. Der Verkäufer kann hier gerne rechtliche Schritte einleiten, dies wird aber keinen Erfolg bringen. Du kannst seine Ansprüche daher ablehnen. Teil ihm mit, das Auto wurde gekauft wie gesehen und das du als privater Verkäufer keine Garantie gibst. Fertig.

kmeikada 
Fragesteller
 28.10.2018, 07:08

Es gibt einen handschriftlichen "Dreizeiler" mit

KÄUFER, VERKÄUFER, DATUM, BETRAG, UNTERSCHRIFTEN.

NoName08154711  28.10.2018, 08:03

Garantie?!?

Hi,

Leider habe ich es versäumt, einen "ordentlichen" Kaufvertrag aufzusetzen (gesundheitliche Gründe).

Das wird definitiv ein riesen Problem - ohne expliziten Ausschluss der Sachmängelhaftung hat der Käufer einen Anspruch darauf.

LG

das sind übliche Machenschaften, um den Preis nachträglich zu drücken. Keine Panik. Da hat er Pech, müßte schon klagen. Wird das natürlich nicht tun

Besser den Kaufvertrag des ADAC verwenden. Das ist kostenlos. Ausschluß der Sachmängelhaftung