PKV Anwartschaft

7 Antworten

Sorry - aber du machst einen Denkfehler.

Nach deiner aktiven Bundeswehrzeit benötigst Du eine Krankenversicherung, denn die freie Heilfürsorge greift nur solange du im aktiven Dienst bist.

z.B. bei Versetzung in den Ruhestand (Berufssoldat), oder bei einer weiterführenden Ausbildung (Studium) bei der Bundeswehr bei Beendigung als Zeitsoldat und zwar mit Übergangsgebührnissen.

Dann musst Du dich privat versichern. und zwar mit 30 % Restkostentarifen -  Beihilfe erhältst Du dann in Höhe von 70 %.

Wenn Du keine Anwartschaftsversicherung hast, könnte es dann sein, dass Du in der PKV den Basistarif abschließen musst wenn die Gesundheitsfragen es nicht mehr erlauben einen neuen Vertrag abzuschließen.

Aber scheinbar kennt sich die HUK mit Zeit- oder Berufssoldaten nicht aus, denn sonst hätte dir die Dame der HUK dich darüber bereits informiert.

Gruß A.

(Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV)

 

 

 

 

denn die freie Heilfürsorge greift nur solange du im aktiven Dienst bist.

Nö, auch da greift die nicht, sondern es greift die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

@stinkertum

Dann erkläre uns doch bitte mal den Unterschied zwischen den beiden Begriffen !

Aber natürlich nur wenn Du dies kannst !

@Apolon

Freie Heilfürsorge bedeutet, dass der Dienstherr Krankheitskosten übernimmt. Bin ich also krank, kann ich zum normalen niedergelassenen Arzt gehen und die Behandlungskosten werden übernommen. Diese Möglichkeit steht Soldaten NICHT offen, die müssen zum Truppenarzt (und bekommen dann auch keine Rechnung).


Vielleicht solltest du besser nicht so großspurig auftreten, wenn du keine Ahnung hast. 

@stinkertum

Vielleicht solltest du besser nicht so großspurig auftreten, wenn du keine Ahnung hast.

Wer keine Ahnung hat bist doch Du. Also ein Tipp - wenn Du dich nicht auskennst, einfach nichts schreiben, denn deine unsinnigen Kommentare helfen niemandem weiter.

Den Begriff "Freie Heilfürsorge" kennen wir nur aus dem Bereich der Behörden. Also bei der Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und noch bei der Berufsfeuerwehr.

Und dies bedeutet, dass bei den einzelnen Behörden (Kasernen) spezielle Ärzte zur Verfügung stehen, die die Behandlung durchführen. Sind diese dazu nicht in der Lage, werden die Beamten/Soldaten an Fachärzte bzw. Krankenhäuser überwiesen.

Und So ist es auch bei der Bundeswehr. Nur dass man dort auch den Begriff truppenärztliche Versorgung verwendet. Ist aber im Grunde genommen das Gleiche.

Und nein - ein Beamter (freie Heilfürsorge) kann nicht einfach zu einem normalen Arzt gehen, er benötigt eine Überweisung/Genehmigung z.B. vom Polizeiarzt. Er ist auch nicht privat krankenversichert!

@stinkertum

Das ist dasselbe - siehe Ausführungen Apolon.

Also um mal zu erklären worüber Du hier sprichst:

Bei Soldaten der Bundeswehr (Berufs- und Zeitsoldaten) ist der Anspruch auf Heilfürsorge etwas anders ausgestaltet als bei den anderen oben genannten Gruppen. Die ärztliche Versorgung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Ein erkrankter Soldat muss demnach zuerst den diensthabenden Arzt seiner Einheit (Truppen- oder Standortarzt) aufsuchen. Erkrankt ein Soldat während seines Urlaubs in Deutschland, muss er den Truppenarzt einer erreichbaren Kaserne aufsuchen. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, beispielsweise bei Unfällen, plötzlichen Erkrankungen oder wenn ein Truppenarzt nicht erreichbar ist. Dann darf die Erstversorgung auch durch einen niedergelassenen Arzt oder eine Notfallambulanz erfolgen.

Nach deiner aktiven Dienstzeit bekommst Du im Rahmen der Übergangsgebührnisse Beihilfe. (Da hat Apolon völlig Recht) Und für diese Zeit brauchst Du dann die Anwartschaft. Eine Kündigung wäre somit unlogisch und nicht ratsam.

Das Thema der Anwartschaft und private Krankenversicherung (PKV)ist immer wieder strittig. An sich ist diese dafür gedacht, jetzt einen Vertrag abzuschließen, um später in den Vertrag aufgenommen zu werden. Der Gesundheitszustand wird bei Antrag kontrolliert und hat bis zur Aufnahme in die Police ihre Gültigkeit ( Quelle: http://www.privatekrankenkasse-vergleich.de/private-krankenversicherung-beamte-vergleich-20132014/ ). Es muss dann keine erneute Prüfung  vorgenommen werden. Es ist hier zu sehen, dass die HUK das vielleicht falsch verstanden.

Hallo,

bestand vor der Bundeswehr zuletzt eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Besteht eine separate Pflegeversicherung? Oder ist diese in der bestehenden Versicherung enthalten?

Wann endet die Dienstzeit?

Gruß

RHW

Geanu (!) kann man hier schelcht Stellung nehmen, es gibt noch einige Fragen zu klären.

Was heißt PKV in Verbindung mit einer kleinen Anwartschaft ? Eine kleine Anwartschaft wofür ? Wann Du die brauchst, wurde schon erläutert (siehe Apolon u.a.), aber hast Du auch so eine ? Hattest Du die PKv bevor Du zur BW gingst, wahrscheinlich oder ? Kann es sein dass die PKV nur eine Pflegeversicherung ist ?

Also, definitiv nicht kündigen und erst mal Alles genau mit der HUK klären. Oder mit einem anderen Fachmann weil die HUK offenbar keine Ahnung hat.