Pflichten des Vermieters bei Umbaumaßnahmen und Malerarbeiten?

8 Antworten

hätten nicht beide Arbeiten also der Umbau sowie die Malerarbeiten Frühzeitig vom Vermieter angekündigt werden müssen?

Der Wohnungsumbau, der nicht Deine Wohnung betrifft, keinesfalls.

Die Malerarbeiten können so kurzfristig angesetzt worden sein, dass der Vermieter keine Chance hatte, das frühzeitig anzukündigen. Angenommen, es war mit den Malern nur das Streichen der Wohnung vereinbart, aber weil man gesehen hat, dass durch die Umbauarbeiten soviel am Treppenhaus kaputt geworden ist, fragt man die Maler, ob sie das Treppenhaus nicht gleich mitmachen würden und weil sie schon mal da sind, machen sie das auch gleich.

Als Vermieter würde ich mich in so einer Situation nicht um die Belange von irgendwelchen Hundern von irgendwelchen anderen Mietern kümmern.

Die Mieter sollen froh sein, dass das Treppenhaus instand gesetzt wird. Woanders passiert das in dreissig Jahren nicht.

Was hätte es gebracht, die Malerarbeiten frühzeitig anzukündigen? Wärst Du dann für mehrere Tage verreist? Kurfristig verreisen könntest Du jetzt immer noch?

Wieso kommst Du nicht raus? Weder der Vermieter noch die Handwerker können Dich daran hindern, Deine Wohnung zu verlassen wann immer Du möchtest.

Ansonsten wäre das Freiheitsentzug.

Sowas sollte angekündigt werden!

Was machen Sie den ganzen Tag zu Hause?

Für einen Vermieter ist diese ungewöhnliche ganztägige Anwesenheit eines Mieters  nicht automatisch erkennbar, da die meisten Menschen tagsüber einer Beschäftigung, ähnlich wie die im Gebäude tätigen Handwerker, nachgehen.

Der Vermieter kann die Genehmigung der Hundehaltung wiederrufen.

den ich komme derzeit nicht mal raus u

Rufe bei der Polizei an, und mach eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung!

Die sind schneller da als du denkst.

Nur wenn deine Aussage nicht zutrifft, dann darfst du den Einsatz der Polizei zahlen.

Die sind schneller da als du denkst.

Wo gibt's denn sowas? Polizei, die wegen einer solchen Sache schnell ist? Ist mir völlig unbekannt!

@bwhoch2

Du kennst die Polizei scheinbar nicht.

Oder du wohnst nicht in Deutschland.

in der Wohnung kaum, betrifft dich nicht wirklich.

man hätte einen Aushang machen und darauf hinweisen können.

es würde mich keiner hindern die Wohnung zu verlassen