Pflichten bei Auszug aus WG / Übergabeprotokoll

2 Antworten

Im Mietvertrag steht auch nur, die Mietsache - also das Zimmer - sei sauber zu übergeben.

Wenn dort nichts anderes vereinbart ist, dann muss man die Mieträume nur besenrein hinterlassen.

Im Übergabeprotokoll, jedoch nicht im Mietvertrag (zwei volle Seiten, in der gefühlt jede Oberfläche im gemeinschaftlich genutzten gesamten Haus, nicht nur im Zimmer gelistet werden) steht im letzten Satz, bei Auszug sei das gesamte Haus so zu putzen wie dort aufgelistet. Das Ganze musste ich dann bei Einzug unterschreiben.
  1. Man ist7war nicht verpflichtet eine Übergabeprotokoll zu unterschreiben, weder der Mieter noch der Vermieter kann dazu gezwungen werden.
Ist das denn nun rechtlich bindend?

Ein unterschriebenes Protokoll ist rechtlich bindend.

Ich habe oft gelesen, dass die meisten solcher Absätze gerade im Mietvertrag unwirksam seien, dann müssten sie im Übergabeprotokoll doch erst recht ungültig sein?

In Standardmietverträgen sind manche Klauseln unwirksam, jedoch können manche Klauseln als Individualvereinbarung gültig sein!

Die Vermieterin wird nämlich durch eine Reinigungskraft den Rest des Hauses, den ich nicht putze, reinigen lassen und mir deren Rechnung entweder zukommen lassen wollen oder von der Kaution einbehalten wollen.

Dann putze selber so sparst Du Geld und Ärger.

MfG

Johnny

Der Mietvertrag bezieht sich nur auf das gemietete Zimmer und schließt vermutlich die Nutzung gemeinschaftlicher Räume Räume ein. Ein Übergabeprotokoll hält lediglich den Zustand des Mietgegenstandes schriftlich fest, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Daher kann das Protokoll nicht Bestandteil des Mietvertrages sein, auch wenn im Protokoll eine solche Klausel aufgenommen sein sollte.

Der Vermieter Übergibt nicht die Gemeinschaftsräume den Mietern als Mietsache sondern erlaubt deren Nutzung. Damit bleibt die Verantwortung für Reinigung und Schönheitsreparaturen beim Vermieter. Regelungen über Reinigung der Gemeinschaftsräume kann der Vermieter jedoch über eine Nutzungsordnung im Sinne einer Hausordnung mit den Mietern im Rahmen der einzelnen Mietverträge vereinbaren. Liegt eine solche Ordnung nicht vor, muss der Vermieter die Reinigung selbst veranlassen oder vornehmen.

Im Falle des Einbehalts der Kaution für eventuelle Reinigungsleistungen, die nicht vereinbart wurden, wird der Vermieter nicht erfolgreich aus einem Gerichtsprozess als Beklagter zur Herausgabe der Kaution des Mieters hervorgehen.

"Der Vermieter Übergibt nicht die Gemeinschaftsräume den Mietern als Mietsache sondern erlaubt deren Nutzung. Damit bleibt die Verantwortung für Reinigung und Schönheitsreparaturen beim Vermieter. Regelungen über Reinigung der Gemeinschaftsräume kann der Vermieter jedoch über eine Nutzungsordnung im Sinne einer Hausordnung mit den Mietern im Rahmen der einzelnen Mietverträge vereinbaren."

Eine Hausordnung an sich liegt nicht vor, nur dieses Übergabeprotokoll. Ist dieses gleichzusetzen? Bin ich daran gebunden, oder ist es ungültig?