Pflegeperson und Rentenversicherungsbeiträge?
Hallo,
ich hatte vor ein paar Stunden einen Termin mit dem MDK zur Begutachtung zweier älterer Damen, die ich betreue, zwecks Feststellung der Pflegegrade.
Dabei hat die Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes etwas gesagt, was ich überhaupt nicht verstanden habe und nun auch bei der anschließenden Recherche nicht verstehe bzw finden kann.
Sie meinte, dass ich (seit 1.1.2017 ohne Beschäftigung) mindestens einen Teilzeitjob ausüben muss, damit für mich Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse gezahlt werden können, wenn ich die Pflege der Damen (z.B. mit Pflegegrad 2) übernehme.
Das ich nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeiten darf, habe ich gelesen. So steht es auch in der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Doch von einem notwendigen Teilzeitjob ist nicht die Rede. Es ist doch vielmehr so, dass häufig Leute ihre Jobs aufgeben um Verwandte zu pflegen.
Das ist doch ein Fehler, oder?
Liebe Grüße, Oliver
5 Antworten
Da hat die Fragerin etwas falsch verstanden und leider gibt es auch falsche Antworten.
Fakt ist, dass die Pflegekasse der Pflegeperson ( das ist die Person die die Pflege übernimmt) Beiträge auf ihr Rentenkonto nach § 44 SGB XI, einzahlt, wenn diese Pflegeperson einen Teilzeitjob ( wtl. maximal 30 Std.) ausübt, einem Minijob nachgeht, Hausfrau/Mann ist
und die Pflege inkl. Hauswirtschaft muss wtl. mind. 10 Stunden betragen.
Hat die Pflegeperson einen Vollzeitjob und oder führt die Pflege gewerblich aus, so zahlt die Pflegekasse keine Beiträge auf das Rentenkonto der Pflegeperson.
https://www.test.de/Rente-fuer-pflegende-Angehoerige-Hoehere-Rentenansprueche-seit-2017-5137884-0/
und hier der Gesetzestext dazu
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/44.html
Grüße von einem ex MDK Gutachter, GuK PDL mit eignenem ambul. Pflegedienst u. Pflegeberater
Das geht gut aus - stelle den Antrag bei der Pflegekasse!
Das musst du falsch verstanden haben, oder die Dame kannte sich nicht aus.
Die soziale Absicherung der Pflegeperson ist nicht von einem Arbeitsverhältnis abhängig. Man darf nur nicht mehr als 30 Std. arbeiten und der Pflegeaufwand muss mindestens 10 Std. pro Woche ausmachen.
Entschuldigung, habe die Antwort gerade erst gelesen. Ja, die Dame kannte sich definitiv nicht aus. Es waren auch noch 3 andere Personen im Raum, die das so gehört haben. Wortwörtlich wurde gesagt: "Da haben leider die Leute Pech, die mehr als 30 Stunden oder gar nicht arbeiten. Die bekommen keine RV-Beiräge. Nur die Teilzeit arbeitenden!" Aber man ist dann halt so verblüfft, dass man nicht nachfragt, weil man denkt: Das ist der Experte! War dann aber wohl nicht so...
Danke für die Hilfe!!!
Selbst Rentner haben Anspruch auf die RV-Beiträge von der Pflegekasse, solange sie keine Vollrente beziehen. Ab 2017 ist es möglich, beliebige Teilrenten zwischen 10% und 99% zu beantragen. Wenn ein Regelaltersrentner beispielsweise eine Teilrente in Höhe von 99% beantragt und seinen Ehepartner pflegt, hat er Anspruch auf RV-Beiträge durch die Pflegekasse - unabhängig von seinem Alter - zum Glück für die Pflegekasse weiß das allerdings kaum jemand ;-)
Setze Dich bitte auch einmal mit den von Dir betreuten Damen hin und lest Euch diese Fragen durch und fragt Euch bei jeder Frage genau was die jeweilige Person wirklich ! noch kann . Denn häufig wird sich bei solchen Besuchen durch den Medizinischen Dienst noch viel zu viel zugetraut.
Danke. Das betrifft zwar jetzt nicht meine Frage, aber trotzdem danke. Da der Begutachtungstermin allerdings schon vorbei ist, kann ich am Ergebnis jetzt nichts mehr ändern ;-)
Die Antwort ging an der Frage vorbei.
Das du eine Teilzeitbeschäftigung ausüben musst, halte ich für falsch. Allerdings darfst du von den beiden Damen nicht mehr Geld bekommen als diese Pflegegeld von der Kasse bekommen.
Falls du Arbeitslosengeld erhältst ist das kein Problem.
Ja, es ist auf jeden Fall falsch. Danke für die Hilfe!
Du musst NICHT arbeiten, um Pflegebeiträge zu bekommen.
Du darfst nur nicht MEHR als 30 Std/Wo arbeiten!
Genau so ist es!!
Die Aussage von turnmami stimt leider so nicht. Schaue meine Antwort.
OK, mit Pflegebeiträge meinst du in dem Fall wohl Pflegegeld (= 316 Euro für Pflegestufe 2). Das diese Pflegebeiträge gezahlt werden würden, war mir immer klar. Es ging mir um die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse für Pflegepersonen in die Rentenversicherung einzahlt. Diese Frage hab ich von jemanden beantwortet bekommen. Danke für die Mühe!
Nein. Ich meine die Beiträge zur RV, sonst hätte ich Pflegegeld geschrieben
OK, aber ich wäre jetzt nicht auf die Idee gekommen, bei der Fragestellung die Rentenversicherungsbeiträge als Pflegebeiträge zu bezeichnen. Das passt ja schon begrifflich nicht und wird auch in allen Gesetzestexten bzw Infobroschüren so nicht genannt.
Vielen lieben Dank! Das ist genau das, was ich wissen wollte! Danke auch für den Gesetzestext. Mir war auch die 30-Stunden-Regel (man darf nicht mehr als 30 Stunden arbeiten) bekannt. Das bedeutet also, ich würde auch als "Hausmann" Beiträge für die Rentenversicherung von der Pflegekasse bezahlt bekommen.
Noch weiß ich nicht, wie das Ganze ausgeht, aber das ist schonmal gut zu wissen. Danke!!