Pflegegeld auf ein Kindergirokonto überweisen lassen

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Das Pflegeld ist zusätzlich nicht pfändbar - jedoch muß der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden...

Damit der erhöhte Freibetrag wirksam wird, muss der Kontoinhaber nicht mehr zwingend das Vollstreckungsgericht (bzw. bei Vollstreckung durch öffentlichen Gläubiger dessen Vollstreckungsstelle) aufsuchen.

Er kann die Umstände, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages berechtigen, auch seinem Kreditinstitut durch geeignete, aktuelle Unterlagen / Bescheinigungen nachweisen (z. B. Leistungsbescheid über Sozialleistung; qualifizierte Lohnbescheinigung des Arbeitgebers, welche die gesetzlichen Unterhaltspflichten ausweist).

Das Gesetz sieht vor, dass das Kreditinstitut nur Bescheinigungen bestimmter Stellen oder Personen akzeptieren darf.

Dazu gehören: Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, Rechtsanwalt, Steuerberater und anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Ob das auf das Konto des Kindes überwiesen werden kann, ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erfragen

Danke für die schnelle Antworten. Die KK hatte mir die Bescheinigung ausgefüllt, aber die Sparkasse akzeptiert dies nicht. Verwies mich darauf, dass das nicht extra freigestellt werden kann.. Ich widersprach und sie sagten, ich solle es beim Vollstreckungsgericht dann probieren. In einem Forum hatte ich dann den Tip mit dem Kindergirokonto gelesen, weiß aber nicht mehr welches. Das Pflegegeld kann sich ja verändern, momentan sind es 525€, bei der nächsten Überprüfung kann es aber mehr oder weniger werden. Dann kommen im Jahr nochmal 1550 € Verhinderungspflege hinzu. Ich hatte bis jetzt immer Zahlungen von meinem Konto dann für die betreffenden Monate (wenn Verhinderungspflege kam) als Barauszahlung gemacht. Doch das ist immer umständlich. Deswegen war meine Frage, nach dem Girokonto für Kinder.Denn da dürfen ja nur Zahlungen für die betreffende Person eingehen und die Zahlungen haben als Verwendungszweck Pflegegeld Monat Nr. Name meines Kindes.

@bastiansbiene

Frage wegen der Überweisung also bei der KK nach - ansonsten zum Vollstreckungsgericht und gleichzeitig eine Beschwerde an die zuständige Schlichtungsstelle der Sparkassen.

das pflegegeld ist unantastbar

Das dachte ich auch, aber meine Bank ist der Meinung, dass das Pflegegeld schon in den Freigrenzen mit drin ist, also meinem Freibetrag plus Kind plus Kindergeld.