Pferdebesitzer vor Abschluss des Kaufvertrages gestorben
Eine Freundin wollte von einem Bekannten dessen Pferd erwerben, do sich dieser krankheitsbedingt nicht mehr darum kümmern kann. Jetzt ist er überraschend verstorben, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnen konnte. Weiß jemand, ob seine Frau diesen in seinem Namen unterzeichnen kann oder ob das Erbrecht hier einen Riegel vorschiebt bzw. welche Regelung hier gilt?
5 Antworten
Finde eine Regelung direkt mit der Frau im Sinne des Pferdes. Aufgrund der Unterhaltskosten wird es sicher keine Probleme geben, sofern das Pferd nicht ein Vermögen wert ist.
Du kannst ihr sicher klar machen, dass es dem Pferd nichtgut tut (und seinen Wert mindert) wenn es rumsteht und zudem nur hohe Kosten verursacht.
Das Pferd fällt als Vermögenswert dem Nachlass des verstorbenen Eigentümers zu.
Sofern die Witwe nicht testamentarisch als Aleinerbin verfügt wurde, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft aus den gesetzlichen Erben.
Die Erben müssten hierüber übereinstimmend entscheiden; an die Verkaufsabsicht des Erblassers wären sie dabei nicht gebunden.
Deine Freundin kann sich nur an die ihr bekannte Witwe wenden, ihre Kaufabsicht bekräftigen und sie bitten, im Sinne des Eigentuümers eine Entscheidung zu ihren Gunsten herbeizuführen, meint, alle Unterschriften unter den Kaufvertrag zu bekommen und müsste den Kaufpreis anteilig der jeweiligen Erbquote an die Verkäufer zahlen.
Wollte niemand sonst das Pferd, stehen ihre Chancen dafür nicht schlecht.
G imager761
Das kann sie nur, wenn sie testamentarisch dazu berechtigt ist. Andernfalls muss man abwarten, bis Miterben sich einverstanden erklären.
Seine Frau kann dies nicht tun, wenn das Pferd das Eigentum des Mannes war, außer sie hätte eine Vollmacht.
Der Erbe oder die Erbengemeinschaft müssen jetzt zustimmen.
Hallo,
wenn die Witwe Alleinerbin ist, kann sie das Pferd ihres verstorbenen Mannes verkaufen.
Liebe Grüße