Pfand auf flaschen und dosen?

Ausländische Märkte in Deutschland oder Märkte im Ausland?

Natürlich in Deutschland, sorry hätte ich mit da rein schreiben sollen

3 Antworten

Alle Händler in Deutschland haben sich selbstverständlich an die deutschen Gesetze zu halten, wenn sie hier Waren verkaufen. Das Verpackungsgesetz regelt hier eindeutig den Fall des Einwegpfands für pfandpflichtige Getränkeverpackungen (Flaschen oder Dosen), gilt jedoch nicht für den Fall des Mehrwegpfands für Flaschen (Glas oder Plastik), das der Hersteller für sich frei festsetzt und das von 0 Cent aufwärts betragen kann, in der Regel jedoch 8 Cent oder 15 Cent beträgt.

Eine weithin unbekannte Ausnahme vom Verpackungsgesetz gilt für unsere amerikanischen Freunde, die in ihren Standortläden auch die Dosen und Flaschen pfandfrei verkaufen dürfen, die ansonsten überall in Deutschland pfandpflichtig sind! Könnte mir ja egal sein, wenn sie die nicht geleert dann auch häufig in der Landschaft entsorgen würden, wo ich als 'Pfandsammler' mich dann leider völlig umsonst danach bücke...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Ausland: Andere Gesetze und Regelungen.

Im Inland: Dürfen sie nicht, auch wenn sie es teilweise machen. Genau so wie einige Dönerbuden etc. Du kannst gerne eine Meldung an das Ordnungsamt machen.

Dürfen die nicht, sofort dem Amt melden.

Das geht überhaupt nicht und gehört hart bestraft.