Pfändung von Finanzamt
Hallo
Meine Frau hat schulden beim Finanzamt aus einer früheren Ehe.Jetzt bin ich mit ihr verheiratet und nun hat sich der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt angemeldet. Kann oder darf er mein Eigentum pfänden ? Ich hab leider nicht mehr für alles die Rechnungen weil die sachen schon älter als 5-8 Jahre sind. Wie gesagt dieses SAchen habe ich vor der Ehe gekauft. Ein LED TV habe ich auf meinem Namen per Finazierung gekauft, darf er da auch ran ?
2 Antworten
Auch wenn ihr verheiratet seid, Altlasten gehören nicht dazu. Schwierig wird nur, zu beweisen wem was gehört. der Gerichtsvollzieher darf auch auf deine Sachen einen Kuckuck kleben. Du mußt dann nachweisen, das es dein Eigentum ist. Deswegen vielleicht einen Ehevertrag machen. Wenn du beweisen kannst, das der LED dir gehört darf der nicht gefändet werden. Genauso wie typische haushalts Utensilien (Sofa, Küche, Bett etc.)
ok muss ich beweisen . kann ich auch durch rechnugen mit meinem namen drauf ! aber wieso sofa,küche usw. das sind doch sachen die mann zum leben braucht ! aber er muss doch mit sicherheit auch beweisen können das es nicht meine sachen sind , gehe ich mal von aus !
Also Dinge die man zum Leben braucht sind nicht pfändbar egal auf welchen Namen die Sind.
Ich denke mal das der GV. deine Sachen nicht pfändet,da es Altlasten deiner Frau aus einer früheren Beziehung sind. Und wenn diese Gegenstände schon so alt sind wie Du sagst , wird er auch die Finger davon lassen. Denn im Falle einer Versteigerung muß er im Vorfeld schon abwegen können ob der Betrag der dabei heraus kommt den Gläubiger zufrieden stellen kann. Nur zu deiner Information sollte deine Frau allerdings arbeiten und nicht schlecht verdienen, kann er durchaus eine Lohn-oder Gehaltspfändung veranlassen.