Pfändung sperre Konto

4 Antworten

Du schreibst das der Beschluss ( also der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ) am 23.05.2014 kam. Ob er da nun zugestellt oder erstellt wurde - er ist noch keine 4 Wochen alt und das ist gut.

Das P-Konto muss spätestens 4 Werktage ( Montag bis Freitag, Feiertage zählen nicht ) nach Beantragung frei geschaltet sein.

Solange die Pfändung noch keine 4 Wochen auf deinem Konto ist, kannst du bis zu 1045,04 € monatlich abheben. Wenn du natürlich nur 800 € auf deinen Konto hast, kannst du auch nur 800 € abheben.

Es ist egal wie sich die 1045,04 € zusammen setzen. Es kann alles Hartz 4 sein, alles von Lotto, Gehalt oder von jedem etwas. Dir stehen mit einem P-Konto so oder so mindestens 1045,04 € monatlich an Freibetrag zu.

Dein Girokonto muss grundsätzlich so bestehen bleiben. Es wird nur mit dem P-Konto Schutz weiter geführt. Eventuell vorhandener Dispo oder eine Kreditkarte dürfen beim P-Konto gekündigt werden. Aber immer ordentlich und mit dir abgestimmt. Nicht einfach so.

Ansonsten muss das P-Konto so bleiben wie zuvor das reine Girokonto.

Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Servicekarte ausgetauscht werden. Du darfst weiter an Schalter und Geldautomat uneingeschränkt Geld abheben. Und vor allem darf das P-Konto nicht teurer sein als das reine Girokonto zuvor.

Wenn du vorher 4 € Kontoführungsgebühren gezahlt hast, dann darf das P-Konto auch nur maximal 4 € monatlich kosten. Auf keinen Fall mehr. Das Kontomodell darf sich nicht ändern.

An dein Geld kommst du, sobald das P-Konto frei geschaltet ist. Wenn es länger als 4 Banktage dauert, wende dich nochmal hier an uns.

Danke für deine Antwort, also ist die Sperre meine Bankkarte den auch weg?, also bedeutet das für mich warten, bis das P-Konto eingerichtet ist. Wo bleibt den das Geld auf mein Konto und ich komme nicht ran bis es umgestellt ist, oder wo ist das?

@Franz2222

Deine Bankkarte darf dir nicht weg genommen werden. Ja, du musst warten bis das P-Konto frei geschalten ist.

Dein Geld bleibt auf deinem Konto. Es ist solange gesperrt, bis dein P-Konto frei ist.

An Werkuhr:

Das was Du als Rat schreibst ist richtig und die Regel.Es sei denn es handelt sich um eine Schuld beim Finanzamt, Das Finanzamt kann, sofort vollstrecken und sogar die Abgabe des Schluessel Deines Banksafes verlange, solltest Du eines haben.

Tareq A.

Pfändung ist nicht mein Thema, meine aber gehört bzw. gelesen zu haben das ein Pfändungsschutzkonto auch eine gewisse Zeit rückwirkend wirkt und es wird auch innerhalb weniger Tage aktiv sein.

Geld abheben nützt nichts, ein bestimmter Betrag ist "freigestellt" und über die Beträge/Eingänge die den Pfändungsfreibetrag übersteigen, kannst du nicht verfügen. Alleinstehend ca. 1045€ und weitere Beträge für unterhaltsbedürftige Personen.

Der Beschluss war am 23, heute habe ich den Brief von meine Bank bekommen das ich an mein Konto nicht mehr ran komme. Schon blöd:(, aber danke.

So lange das Konto noch nicht umgestellt ist, wirst du erstmal nicht mehr an dein Geld kommen. Deswegen gibt es ja jetzt das P-Konto, damit ist die andere Regelung aufgehoben.

Mmmm, habe noch mal gelesen das ich 4 Wochen zeit habe?. Ok ich habe auch gelesen das bei Hartz 4 die 7 Tage friest da ist, wenn man noch kein P-Konto hat stimmt das, dass wäre ja ziemlich blöd für mich.

@Franz2222

So weit ich informiert bin, wirst du warten müssen, bis dein Konto umgestellt ist. Dauert ja nur ein paar Tage. Die 4 Wochen gelten dann, wenn der Freibetrag des P-Kontos überschritten ist, also vom Zugang her, bis das Geld an den Gläubiger ausgeschüttet wird.

@Franz2222

Franz: Das mit den 4 Wochen stimmt. Die 7 Tage-Frist war früher, bevor es das P-Konto gab.

wenn es umgestellt ist, kannst Du es abheben, aber wenn die Pfändung vorher schon drauf war, ist es leider weg.

Nein, das stimmt nicht. Weil es 4 Wochen dauert, bis die Bank an den Gläubiger zahlen darf. Nach der Umstellung kommt man problemlos noch an dieses Geld heran.

@YK1972

Richtig YK .

Das ist falsch! ( siehe meine Antwort )