Per Nachnahme bestellen, EC-Kartenzahlung möglich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Zusteller direkt geht das nicht, wenn er es aber in der Filiale abgibt, damit Du es dort abholen kannst, ist Kartenzahlung möglich.

Zitat HGB §422:

"(1) Haben die Parteien vereinbart, daß das Gut nur gegen Einziehung einer Nachnahme an den Empfänger abgeliefert werden darf, so ist anzunehmen, daß der Betrag in bar oder in Form eines gleichwertigen Zahlungsmittels einzuziehen ist.

(2) Das auf Grund der Einziehung Erlangte gilt im Verhältnis zu den Gläubigern des Frachtführers als auf den Absender übertragen.

(3) Wird das Gut dem Empfänger ohne Einziehung der Nachnahme abgeliefert, so haftet der Frachtführer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Absender für den daraus entstehenden Schaden, jedoch nur bis zur Höhe des Betrages der Nachnahme."

sehr schön, nur beantwortet das die frage nicht... daumen runter.

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@Inv1s1ble

Zitat: "...so ist anzunehmen, daß der Betrag in bar oder in Form eines gleichwertigen Zahlungsmittels einzuziehen ist."

Schließt also eine EC-Zahlung nicht aus.

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@AlphaRage

bleibt trotzdem die frage offen, ob es abseits des gesetztestextes auch in der praxis möglich ist.

die meisten hier sagen ja, dass es das nicht ist!

trotzdem danke für deine sachlichen antworten.

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Eher unmöglich. ;-)))

Bei Lieferung an eine Packstation geht das.