Pendlerpauschale ferienjob?

2 Antworten

Die Pendlerpauschale kommt zur Geltung, wenn du eine Steuererklärung machst. Deine Lohnsteuer wird dann entsprechend reduzierst. Du kannst eine Steuererklärung machen im nächsten Jahr, dann bekommst du die gezahlte Lohnsteuer zurück. Da brauchst du die Pendlerpauschale gar nicht mit angeben, da du sowieso die volle Lohnsteuer zurückbekommst.

Hiiiii163 
Fragesteller
 19.07.2022, 20:27

Ich hab grad eine Einkommenssteuererklärung beantragt, weil ich die Steuer zurück haben wollte, die ich als Schülerin bezahlen musste. Kann ich also keine Pendlerpauschale bekommen?

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SlightlyAnnoyed  19.07.2022, 20:29
@Hiiiii163

Ich glaube, du verstehst nicht ganz, was die Pendlerpauschale ist. Die bekommt nicht ausgezahlt. Das ist ein fiktiver Betrag, um den sich deine Steuer reduziert. Da du per se deine Steuern eh komplett zurückbekommst, also 0€ Lohnsteuer zahlst, kann da nichts mehr abgezogen werden.

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SebRmR  19.07.2022, 22:11
@SlightlyAnnoyed
Das ist ein fiktiver Betrag, um den sich deine Steuer reduziert.

Es reduziert sich nicht die Steuer, es reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.

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Man kann nur was von Finanzamt zurückbekommen, wenn man Einkommensteuer zahlt.
Erst ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen (das ist nicht mit dem Lohn gleichzusetzen) wird in D Einkommensteuer fällig (Stichwort Grundfreibetrag, § 32a, Abs. 1 Sat 1 EStG). Dieser Grundfreibetrag war 2019 9168 €.

Und die Pendlerpauschale bekommt man nicht wieder, das Finanzamt erstattet nur Steuern. Die Pendlerpauschale (wie andere Werbungskosten) hat Einfluss auf das zu versteuernden Einkommen und damit die Steuerlast.

Extrem stark vereinfachtes Schema zur Einkommensteuer:
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeite (Lohn)
- Werbungskosten (z.B. Pendlerpauschale)
-------------------------------------------------------------------
= zu versteuernden Einkommen

Wenn das zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreitrag liegt, wird Einkommensteuer fällig. Wie viel Steuern hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommen ab.
Wenn du nur knapp 1100 € in diesem Jahr verdient hast, liegst du deutlich unterm Grundfreibetrag (auch ohne irgendwelche Werbungskosten). Die zu zahlende Steuer in diesem Fall: 0 €.
Wurde dir Lohnsteuer abgezogen, bekommst du sie wieder. Einfach eine Einkommensteuererklärung machen.

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Falls du mal deutlich mehr verdienen solltest:
Bei den Werbungskosten gibt es übrigens für alle eine Pauschale (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG). 2019 betrug diese Pauschale 1000 € (2022: 1200 €).
Die tatsächlichen Werbungskosten anzugeben ist nur nötig, wenn diese über 1000 € (bzw. 1200 €) lagen.
Bei deinem Ferienjob wäre die Pendlerpauschale übrigens 45,6 €.
19*8 km*0,3 €/km