Pausenzeiten bei der Arbeit (Gebäudereinigung)

9 Antworten

Pausen werden durch das ArbZG geregelt und nicht durch den Arbeitgeber - er darf diese an der Stundenzahl in üblicher Höhe zum Abzug bringen,wer seine Pausen aber nicht macht der ist selber schuld.

Es stimmt, Gebäudereiniger machen ihre eigenen Gesetzte - nicht umsonst kommt es jährlich zu 2500 (2011) Bußgeldverfahren weil der allgemeinverbindliche Tarifvertrag und andere Gesetze nicht eingehalten werden.

Der AG hat schon das Recht Pausen, die mehr als die im ArbZG stehenden betragen, festzulegen. Mit BR wäre das mitbestimmungspflichtig.

so ich habe heute nochmal nachgefragt, es ist eine innerbetriebliche vereinbarung. die als notiz am schwarzen brett hängt.

ist sowas rechtens?

ich kann mir das ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen...

ach und sie sagte auch zu mir das arbeitszeitgesetz schreibt nur die mindestpausen vor, und mehrkann eben auf diese weise angeordnet werden

Es begab sich aber zu der Zeit, da Helmut Kohl Kanzler der Deutschen war, dass die Gewerkschaften versuchten, die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 37 Stunden durchzusetzen. Als dieses zu gelingen drohte, gefiel es der Regierung, die kürzere Arbeitszeit durch Einführung einer Pflichtpause von 30 Minuten zu verlängern.

Die verkürzte Arbeitszeit ist längst wieder abgeschafft, aber die Pflichtpause ist uns erhalten geblieben.

Ja - das ist der Hintergrund. Mit den Pflichtpausen halten sich die allermeisten Leute in der Woche 42,5 Stunden am Arbeitsplatz auf und werden für 40 Stunden bezahlt. Kohl nannte die Arbeitszeitverkürzung "dumm und töricht" und es ging ihm wohl tatsächlich darum, den Leuten zu beweisen, dass es in seiner Macht steht, jede Arbeitszeitverkürzung durch eine Änderung im Arbeitszeitrecht auszuhebeln.

Und wo ist deine Antwort auf die Frage?

Ist bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden eine Pause vorgeschrieben ?

Der Gesetzgeber sagt das nicht. Im Arbeitszeitgesetz § 4 steht bei "Ruhepausen":

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Soviel zum Gesetz das ich kenne. Das von Deinem Arbeitgeber ist mir nicht bekannt (anderes Land? :-))

jaja so ist das in der gebäudereinigung da werden eigene gesetze geschrieben, da wird auch mal 18 stunden am stück gearbeitet ohne das es einen interessiert. und das mit den 11 stunden ruhepause zwischen ende und beginn halte ich für ein gerücht :) leider

@melli22

Habt ihr in dem großen Unternehmen keinen Betriebsrat? Was passiert bei Betriebsunfällen? Die sind ja geradezu vorprogrammiert.

@melli22

Also wie gesagt: unter 6 Stunden musst du dir keine Pause abziehen lassen, wenn du sie nicht gemacht hast.

@Hexle2

es gab mal einen vor meiner zeit der hat das thema mit dem betriebsrat angeschnitten und danach ist er zur gewerkschaft.... naja GAB MAL EINEN

@PeterSchu

Oberhalb auch nicht.

Arbeitszeitgesetz §4:

"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."

Zu einer Pause musst du aber den Arbeitsplatz verlassen können und auch wirklich Pause machen können. Dann darf dir diese Zeit auch abgezogen werden.

Nochmal zur Ergänzung: es ist keinesfalls vorgeschrieben, wann man die Pause machen muss. Und 1,5 Stunden insgesamt - davon steht nirgends etwas.

Gib die Info an deine Kollegen weiter und dann reklamiert eure Arbeitzeitbabrechnung.

@PeterSchu

Das kann der AG aber so festlegen. Sie müssen dann nur genommen werden können.