Parkscheibe nach abflauf der Parkzeit nachstellen, erlaubt?

8 Antworten

nicht erlaubt. politessen notieren sich die stellung der ventile. bei gebührenpflichtigem parken mußt du auch nachlösen und kannst stehen bleiben. mit scheibe ist die kulanz der kommune ausgeschöpft. kannst ja auch hoffen, dass du abgeschleppt wirst. hast schließlich angegeben wann du wieder wegfährst. erscheinst du nicht plus kulanzzeit dann könnte man annehmen, dir ist was passiert und man muß dein fz sicherstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Die Parkzeit ist eine festgelegte Maximalparkdauer, welche sich auch durch nachstellen (oder durch nachlösen eines neuen Tickets) nicht verlängert. Damit soll auch anderen Fahrern die Möglichkeit gegeben werden, einen Parkplatz zu bekommen.

"Es ist nicht zulässig, die Uhrzeit einfach der aktuellen Zeit anzupassen und die zulässige Parkdauer damit erneut beginnen zu lassen. Ist ein Ordnungsbeamter bereits öfter an Ihrem Fahrzeug vorbeigelaufen und hat sich die eingestellte Parkzeit auf Ihrer Parkscheibe notiert, kann er die versuchte Täuschung nachvollziehen und Ihnen wider Erwarten trotz Parkscheibe ein Knöllchen unter die Scheibenwischer klemmen."

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/parkscheibe/#duerfen_sie_die_parkscheibe_nachtraeglich_weiterdehen

Das darfst Du schon machen, nur darfst Du dann nicht weiterhin da parken. Die Parkscheibe wird auf Ankunftszeit gestellt, um anzukommen hat sich das Fahrzeug unmittelbar zuvor bewegt.

Du darfst eine Lücke weiter erneut parken oder ne Runde drehen und neu parken. Du darfst aber nicht durchgehend parken.

Nur die Parkscheibe nachdrehen ist nicht erlaubt. Du musst dein Fahrzeug bewegen, kannst dann den gleichen Parkplatz erneut nutzen und die Parkscheibe entsprechend einstellen.