Parkrempler, Wer ist Schuld?

6 Antworten

Es dürfte schwer werden, Deine Unschuld zu beweisen. Auch anhand der Spurenlage ließe sich das nicht sicher feststellen, da die Spuren identisch wären, wenn Du noch am Rückwärtsfahren gewesen wärst. So, wie's aussieht, wirst Du mindestens eine 50%ige Teilschuld bekommen, wahrscheinlicher ist jedoch, dass Dir die volle Schuld angelastet wird.

Das wird in der Regel mit 50:50 gewertet. Die Frage ob du gestanden hast oder noch rückwärts gefahren bist ist hier eher von untergeordneter Bedeutung, den es kann auch Zufall sein das du zum Zeitpunkt des Auffahren gestanden hast an den der andere aufgefahren ist. Ich sehe hier übrigens nicht eine eindeutige Unschuld deinerseits

Wenn du nicht rückwärts gefahren bist, würdest du noch nicht mal eine Teilschuld bekommen. Das kann ein Gutachter im Streitfall bestimmt feststellen, noch besser wären Zeugen.

Wer macht solche Gutachten? Funktioniert das auch noch wenn der Unfall schon ein paar Wochen her ist? Zeugen gibt es leider nur auf der Gegenseite..

@laalaalaa33

Das kannst du vergessen. Manche hier meinen ein Gutachter kann alles mögliche feststellen nur bei sehr langsam bewegten Fahrzeugen kann man darüber wer nun wenn gerammt hat in der Regel keine verlässliche Aussage machen und die Frage ob du kurzzeitig gestanden hast spielt bei Parkplatzunfällen in der Regel auch keine Rolle. Bei solchen Unfällen wie von dir Beschrieben gehen die Verkehrsrichter davon aus das beide Fahrer nicht genügen aufgepasst haben, deshalb auch die 50:50 Aufteilung was die Schuld angeht. Das mag manchmal sehr ärgerlich sein aber ist das Risiko wenn man sich auf Parkplätzen bewegt.

Das kann bei den Geschwindigkeiten auch kein Gutachter feststellen.

Parkplatzschäden 50:50. Es sei denn, du hast einen Zeugen, der gesehen hat, daß du gestanden hast um den Gang einzulegen.

Warum sollst du Teilschuld bekommen, wenn der andere dir reingefahren ist ?

Hast du keine zeugen für den Unfall, keine Polizei hinzugezogen ?

Leider hat nur die Gegenseite einen Zeugen der mit im Auto saß. Und die behaupten beide, dass ich noch rückwärts gefahren sei und ihnen rein gefahren bin... Die Polizei hat zwar sichergestellt, dass ich die Personalien von denen bekommen haben ( da haben sie sich zuerst geweigert ) aber den Unfall hat sie nicht aufgenommen, da das nur ein Parkrempler war..

Allerdings heißt es jetzt in dem Schreiben der Versicherung das die Polizei doch einen Bericht geschrieben hat...

@laalaalaa33

Die Lage ist objektiv gesehen (durch einen Zeugen bestätigt) recht eindeutig. Die Schadenmerkmale können meines Erachtens durch beide Varianten (du bist gegen das andere Auto gefahren oder das andere Auto fuhr gegen dein Auto) so aussehen, wie du sie geschildert hast. Recht haben und Recht bekommen ist halt leider zweierlei. Das muss man leider mal akzeptieren. Hier lohnt wirklich kein Aufwand.

@hermanngustav

Hier geht es leider auch darum ob der andere Fahrer den Unfall verhindern hätte können und dazu wäre dann zu klären ob das Fahrzeug des Fragestellers wirklich gestanden hat. Wenn ich einem der Rückwert aus einer Parkbucht raus fährt hinten treffe, kann es sein das der Rückwertfahrenden gestanden hat aber auch das ich gestanden habe während der Kollision, das führt zu einem identischen Schadensbild. Bei so etwas ist es oft auch Zufall welche Fahrzeug noch in Bewegung war und welches nicht und damit sind beide Schuld den es kann nicht objektiv festgestellt werden wer unaufmerksam war.