Parkinson und Geschäftsfähigkeit?

7 Antworten

wie schon viele schrieben: Parkinson macht nicht automatisch geschäftsunfähig. es spricht auch nichts automatisch dagegen, mit Parkinson berufstätig zu sein oder ein Gewerbe zu betreiben. das muss jeder selber wissen, ob er sich das zutraut oder nicht.

möglicherweise schätzt jemand seine Fähigkeiten falsch ein. aber das passiert gesunden genauso.

daher wird es nicht so einfach sein, jemandem wegen Parkinson einen gesetzlichen betreuer zu verpflichten. so wäre nämlich das vorgehen: man würde z.b. als angehöriger bei einem betreuungsgericht einen antrag auf Betreuung stellen.

der Arzt macht das nicht automatisch. er hat ja auch Schweigepflicht.

in dem fall solltest du dir genau überlegen, was du machst. denn wenn du vor gericht scheiterst, dann ist dein Verhältnis zum Patienten verdorben.

man sollte als aussenstehender immer berücksichtigen, dass man das recht hat, im leben/ mit seinem Gewerbe zu scheitern. das haben auch parkinsonerkrankte. 

es mag schwer sein, das mit anzusehen. aber es ist unerträglich, bevormundet und wie ein Kind behandelt zu werden.

Automatisch geht hier überhaupt nichts. Der Parkinson Kranken im Rentenalter mit Kleingewerbe ist zu empfehlen, dass sie eine Vorsorgevollmacht erteilt bevor ihr ein Betreuer von Gericht bestellt wird. Falls es jemand im persönlichen Umfeld gibt dem man ausreichend Vertrauen schenken kann?

Wenn sie motorisch nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, ist das nicht gleichzusetzen mit geschäftsunfähig. Sie kann ihren Willen dann immer noch zu Protokoll geben.

Parkinson ist nicht zwingend mit Demenz verbunden.

Über alles andere entscheidet irgendwann ein Gericht mit ärztlichen Berichten und Gutachten.

Wird man bei bestehender Diagnose irgendwann automatisch geschäftsunfähig?

Nein, wie soll das automatisch passieren? Der Krankheitsverlauf ist bei jeder Person anders. Eine erkrankte Bekannte meinerseits ist über 80 Jahre alt, ist aber geistig völlig fit.

Diese Unfähigkeit kann nur durch ein Betreuungsgericht auf Grundlage von entsprechenden ärztlichen Nachweisen erfolgen.

Nein, das ist mehr oder weniger unmöglich.

Das wäre erst der Fall, wenn Derjenige körperlich und/oder geistig nachhaltig nicht mehr in der Lage sein sollte, seine rechtsgeschäftlichen Willen zu bekunden.

Zum Beispiel wenn sie auf Grund motorischer Beeinträchtigung nicht mehr unterschreiben kann?

@Laxucoma

nein- er kann seinen willen auch anders bekunden z.b. mündlich (auch mündliche verträge sind bindend) oder indem er einen Vertreter für die Unterschrift benennt.

@Laxucoma

Das nicht unterschreiben können allein reicht auch noch nicht, da gäbe es die Möglichkeit einer Aussage unter unabhängigen Zeugen, Notar etc..

Wenn, dann müsste schön völlige Bewegungs- und Artikulationsunfähigkeit vorliegen, wie Du es beispielsweise auch nach schweren Unfällen, Stufen von ALS , nach Schlaganfällen etc. haben kannst.

automatisch nicht. die betroffene im rentenalter sollte eine vorsorgevollmacht erteilen.. wieweit die geht, entscheidet sie selbst. tipps findeste im www.