Papiere für den Hund, wer muss drinnen als Besitzer stehen

6 Antworten

Hi, auf den Papieren reicht es, wenn du drauf stehst. Brauchst dann wahrscheinlich noch ein Sachkundenachweis für große Hunde (vom Tierarzt), weiß jetzt nicht ob dass im jeden Bundesland so gillt. Aber den Sachkundenachweis braucht nur der Halter, als Gassigeher braucht man das nicht, es wird da auch keine Probleme geben, falls doch mal was passieren sollte.

Mach's dir nicht so schwer: Wenn ein Hund in einer Familie lebt, stehen auch nicht sämtliche Familienmitglieder, die den Hund ausführen in den Papieren.

Trotzdem ist Einwand deiner Freundin nicht ganz unberechtigt. Aber euer Hund wird angemeldet und hoffentlich haftpflichtversichert (ist bei den großen Hunden sowieso Pflicht) und dann bekommt er eine Steuermarke der Stadt oder Gemeinde. Mit dieser ist er für evtl. Kontrolleure zu identifizieren. Deine Freundin hat in ihrem Personalausweis dieselbe Adresse und kann so nachweisen, dass sie den Hund nicht gestohlen hat. - (So ähnlich hatten wir es vor etwa 10 Jahren im ach so hundestrengen NRW: Meine Freundin sollte (gegenüber Kontrolleuren vom Ordnungsamt) nachweisen, dass sie zu demselben Haushalt gehört wie der Hund... es treibt manchmal schon merkwürdige Blüten!)

P.S. Bzgl. des Sachkundenachweises müsst ihr euch noch erkundigen, i.d.R. gilt, dass nur der Hundehalter ihn machen muss. In einigen Bundesländern bzw. Gemeinden gibt es aber weiter reichende Ausnahmen.

Nein sie muss nicht drinstehn. Die Papiere werden auf einenen Besitzer ausgestellt, der ja du bist. Wer dann mit ihm gassi geht oder ihn füttert ist vollkommen egal. Sollte er auf der Liste der gefährlichen Hunde stehen, muss deine Freundin die gleichen Auflagen befolgen und den Sachkundennachweis besitzen wie du selber, sonst darf sie mit ihm nicht gassi gehn.

Nebenbei bemerkt wäre es nicht ratsam zwei Besitzer eintragen zu lassen. Stell dir vor du verträgst dich mit deiner besten Freundin nicht mehr, willst ausziehn. Was passiert dann mit dem Hund? überleg mal....

Wenn Ihr Beide in den Papieren Steht,gibt es Ärger wenn Ihr auseinander geht.Will ja keiner Hoffen,Aber es Gab schon richtige Streitereien um einen Hund.Bleibe lieber Eigentümer allein.

quatsch.

Nur du musst dich als Besitzer eintragen. Deine freundin plant schon den Ärger bei deinem Auszug. Der einzige Grund ist, das man hinterher dir schaden will und dann den Hund dir nicht mehr gönnen will. Ich würd mir an deiner Stelle nochmal überlegen, ob du mit dieser Person wirklich zusammen ziehen willst. Wenn ihr in einer WG zusammen wohnt, ist das wohl nachweisbar und damit gibts auch keine Probleme.