panik wegen morgendlichem türterror.

18 Antworten

Dass Inkasso-Unternehmen hat einen Anspruch auf Bezahlung und trollkicker einen Vogel. Wenn ein Insolvenzantrag läuft, schickt dem Inkasso-Unternehmen einen entsprechenden Nachweis mit dem Hinweis, dass Du sie abmahnen lassen wirst, wenn Sie Dich noch einmal aufsuchen. Ab dem Zeitpunkt haben die kein Recht merh Dich aufzusuchen - das fällt dann untr das Schikane-Verbot. Noch ein Hinweis für die Superschlauen Antworter hier: JEder - auch ein Inkasso-Unternehmen darf klingeln - beim Klopfen wird es schon problematisch - bedrohlich gegeen die Tür bollern ist hingegen einerseits Nötigung - andererseits Schikane - also verboten. Die Polizei kann man zwar in dem Fall zuziehen, weil eine akute gefahr besteht, ich halte das aber für überzogen. Die Polizei hat was anderes zu tun, als Türklopfern einen Platzverweis zu erteilen. Abschließend: Ich würde auf jeden Fall mit dem Inkasso-Unternehmen sprechen - vorher kontrollieren ob es zugelassen ist und auf der Internetseite seine Registernummer angegeben ist - ist Pflicht! Solltest Du keine Lösung mit dem INkasso-Unternehmen finden, haben die weitaus perfidere Möglichkeiten, Dir extreme Probleme zu bereiten - und dagegen kannst Du nichts tun. ich werde hier incht aus dem Nähkästchen plaudern- aber es gibt Methoden, Dich zur Räson zu bringen, davon machst Du Dir keine Vorstellungen - die beziehen - indirekt -Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen, Arbeitgeber, Kinder und deren Freunde mit ein -und zwar so, dass Du nichts machen kannst. Die können _ wenn sie besonders dreist und innovativ sind - Gerüchte streuen, ohen dass das auf sie zurück fällt - und schon bist Du in Deiner nachbarschaft völlig unten durch. Diese methoden sind natürlich illegal - aber Du wirst dagegen nichts ausrichten können. Und bewegst Du nur einen Finger "schwarz", bist Du dran - diese Methoden snd für ein Inkasso-Büro alle risikolos - wenn sie es richtige anfangen(tun aber die wenigsten. Seriöse Unternehmen arbeiten so nicht) - also schick Ihnen unbedingt Nachweise des Insolvenzantrags - dann hast Du Ruhe.

Nicht ins Bockshorn jagen lassen! Inkassogebühren sind strittig, wenn vorhanden, orientiert sich ein Anspruch i.d.R. am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG (das kann man im Internet mit entsprechenden Tabellen schnell finden), ggf. Auslagen in begrenzter Höhe. Nicht aber Mondgebühren (z.B. > 100€ bei Forderungen unter 100 €) oder "Kontoführungsgebühren" und andere Fantasiekosten.

Das andere ist heiße Luft, und Inkassounternehmen, die solche Methoden in Erwägung ziehen, werden wohl eher zu Schlägertruppen greifen (weniger Aufwand). Und beweisen kann man es auch, wenn auch nur wenige der von den Hetzern Angesprochenen reden.

Beim Arbeitgeber anschwärzen? Nun, dann verliert er seinen Job, und es gibt gar kein Geld mehr (Hartz IV < Pfändungsgrenze).

Bei Nachbarn anschwärzen? Kommt drauf an, wie abhängig man von denen ist und wie die reagieren. Wieso sollte da einer von außen rumhetzen können gegen einen, den man jahrelang kennt? Nachbarsfeinde und Klatschtanten sind nachher auch nicht mehr oder weniger lästig als vorher. In einer verschworenen Dorfgemeinschaft haben Inkasso-Hetzer eh keine Chance. Und in einem richtigen Ghetto interessieren sich die Nachbarn schon mal gar nicht für sowas alltägliches wie Schulden und Inkassofritzen.

Und wenn sie sich an Familie oder Kindern vergreifen, dann (ich will hier zu nichts auffordern!) könnte es durchaus passieren, dass der Inkassomann das für ihn an die Decke geklebte Geld gezeigt bekommt und just wenn er hochguckt, ein Messer in seinen Körper bekommt. Es gibt Naturrechte, die stehen über den staatlichen Gesetzen...

Bevor es allerdings soweit kommt, sollte man die Inkassos und Gläubiger aber schon mal informieren, dass man Privatinsolvenz angemeldet hat (Kopie vom Papier). Nur habe ich Zweifel daran, dass man damit wirklich Ruhe hat. Privatinsolvenz soll keine so angenehme Sache sein und ist schon gar kein Weg, um sich auf Pump ein schönes Leben zu machen und dann alle Schulden sich im Nichts auflösen zu lassen.

Du mußt aus diesen Sumpf raus! Geh zur Schuldnerberatung. Die helfen dir. Bring alle Unterlagen mit, die du hast. Die Schuldnerberater werden dir sagen, was du weiter tun mußt. Dann werden die bei denen du Schulden hast angeschrieben und werden dich in Ruhe lassen, weil sie sehen, dass du etwas unternimmst. Das ist deine einzige Chance um zur Ruhe zu finden. Du wirst sehen, in ein zwei Wochen hast du Ruhe.

Also 1. Niemand darf Deine Wohnung ohne Deine Zustimmung betreten, auch kein Gerichtsvollzieher und keine Polizei!!!! Wenn es klingelt, mach die Tür auf und red mit denen, dann haben die auch keinen Grund mehr ein weiteres Mail zu kommen. Solange Du nicht aufmachst, kommen die natürlich jeden Tag wieder aufs neue! Ansonsten dürfen Inkassounternehmen genauso wie Gerichtsvollzieher natürlich an Deiner Türe klingeln und klopfen, solange bis Du aufmachst. Im Grunde kann auch niemand etwas dagegen tun, wenn sie im Treppenhaus sitzen bleiben und warten, bis Du heimkommst oder Deine Wohnung verlässt. Wenn sie den Vollstreckungstitel gegen Dich vorzeigen, kann auch die Polizei sie nicht davon abhalten. Sie haben ja ein berechtigtes Interesse, Dich aufzusuchen. Also - bezahlen - und Tür aufmachen und mit denen reden, dann ist bald Ruhe.

Bezahlen kann er ja offenbar nicht, deswegen doch die Privatinsolvenz!

Reinlassen sollte man die Inkassoleute auch nicht, im Privatbereich haben die nichts verloren, und schon mal gar nicht die Wohnungseinrichtung auszuspähen!

Wenn man mit den Typen, die vor der Tür stehen, sprechen will, muss man schon darauf gefasst sein, einiges an Einschüchterung, Drohungen und aggressivem Auftreten wegstecken oder beantworten zu können.

Wenn Kontakt zu Inkasso, dann am besten schriftlich.

sofort polizei rufen!

das ist belästigung und die polizei muss kommen und handeln.

auch wenn du schulden hast, haben die kein recht dich dermaßen zu belästigen (zumal inkassobüros überhaupt keine ansprüche an dich stellen dürfen)

Wieso darf ein Inkassobüro keine Forderungen stellen?

Worauf begründest Du Dein "Wissen"?

@Crack

Ein Inkassobüro kann zwar Forderungen stellen oder versuchen einzutreiben. Allerdings haben die keine Rechte eine Wohnung zu betreten! Das darf nur der Gerichtsvollzieher oder die Polizei!

@Crack

die inkassobüros sind private unternehmen. die können fordern was die wollen, die können es aber nicht einfordern, sprich, wenn z.B. ein shop von dir noch 10€ kriegt und ein inkassobüro dir auf den hals hetzt, welches dann 50€ (weil 40€ "bearbeitungsbebühr) haben will, musst du nur 10€ an den Shop bezahlen und die sache ist gegessen.

deshalb meine ich, dass ein inkassobüre keinerlei ansprüche an dich zu stellen hat

@Trollkicker008

Trollkicker008 ist Experte für PC und Internet, ausgezeichnet als Silber-Fragant. Dafür herzlichen Glückwunsch. Ein wahren Experten zeichnet es aber darüber hinaus aus, sich auf sein Fachgebiet zu beschränken. Die Antworten zum Inkassobüro sind nämlich einfach nur blamabel!

Mit Polizei und Strafrecht kann man da nur begrenzt was machen, sehr wohl aber mit dem Zivilrecht:

  • Beweise sammeln: Videos, Zeugen usw., Autokennzeichen der Leute, wenn nicht namentlich bekannt.
  • Zum Anwalt stiefeln, Beratungs- und ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.
  • der Anwalt wird i.d.R. eine Unterlassungserklärung an das Inkassobüro verschicken, wenn die nicht unterschreiben, Unterlassungsklage/einstweilige Verfügung.
  • Evtl. noch bei Nachbarn anfragen, die sich auch dadurch gestört fühlen, wenn die gegen die Tür hämmern; die sollen dann auch zum Anwalt gehen und dem Inkassobüro Unterlassungserklärungen zuschicken. Und weil das Inkassobüro dafür auch die Anwaltskosten bezahlen muss, wird es für die schööön teuer! Wenn jemand nachts arbeitet und tagsüber im Schlaf rausgehauen wird, sollte das natürlich extra teuer werden.

Die Privatinsolvenz ist leider oft kein Mittel, um Belästigungen von Inkassobüros loszuwerden, gerade zwielichtige Läden spezialisieren sich darauf, den ärmsten Schluckern mit dauernder Belästigung noch die letzten Euros und mehr aus der Tasche zu leiern (womit dann u.U. andere Gläubiger um zustehende Beträge und die Schuldner um den ihnen zustehenden Pfändungsfreibetrag betrogen werden).

Frage ist natürlich: wie hoch sind die Schulden, wie sind sie zustande gekommen? Lassen die sich überhaupt nicht mehr auf dem normalen Weg abbezahlen (nur dann geht Privatinsolvenz)? Insgesamt keine gute Sache... aber einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

Auf keinen Fall vor der Entscheidung über die Privatinsolvenz neue Zahlungsvereinbarungen treffen oder Sachen zahlen, die man nicht ohnehin zu bezahlen geplant hatte! Da könnten dann nämlich andere Gläubiger Probleme machen, und durchaus zurecht, denn es kann ja nicht sein, dass der dreisteste, aggressivste und ggf. illegal Vorgehende sein Geld zuerst oder alleine bekommt!