Paketnachweis ohne Unterschrift?
Hallo Leute,
wie regelt ihr, dass eure Pakete auch wirklich ankommen, ohne dass ihr unterschreiben müsst?
Es ist jetzt schon zwei Mal vorgekommen, dass ich wegen der Coronamaßnahmen nicht unterschreiben musste. In der Sendungsverfolgung steht: "An Empfänger (orig.) zugestellt", aber ohne dass ich tatsächlich etwas erhalten habe.
Kein Zettel beim Nachbarn, kein Nachweis dass es angekommen ist... aber offiziell ist es zugestellt worden.
Ich hab jetzt wie gesagt schon zwei Päckchen auf diese Weise verloren und es reicht mir jetzt echt. Ich havbe zwei Rückverfolgungsanträge gestellt, aber ohne Erfolg bisher.
Jetzt hab ich mir die App runtergeladen, die mich benachrichtigt, wenn das Paket ankommt, aber was soll ich noch tun? Ich kann mich ja schlecht mit nem Klappstuhl vors Haus setzen und wie ein Wachhund aufpassen.
Habt ihr irgend einen Trick (außer Packstation), wie man verhindern kann, dass Pakete verschwinden?
2 Antworten
Es gibt keinen Trick.
Es ist in der Tat sehr schwierig, bei Verlust, bei diesen unzulässigen Auslieferungsvorgängen, Schadensersatz zu bekommen.
Es bleibt eigentlich nur als Lieferadresse einen Shop oder Filiale des betreffenden Lieferdienstes anzugeben.
Die Frage ist zwar schon fast zwei Jahre alt, aber DHL hat ja weiterhin dieselbe Zustellungen ohne Unterschrift (An Empfänger (orig.)).
Mal abgesehen von Paketshops und Packstationen gibt es keine Tricks, das Verschwinden zu "verhindern". Lediglich Tricks, dass DHL den Spaß bezahlen muss und womöglich dazulernt.
Abstellerlaubnis generell nicht erteilen. Wenn zumutbar, über die App die Zustellung an Nachbarn deaktivieren ("Keine Zustellung an Nachbarn" unter Paketempfang - Zustellhinweis).
Wenn man zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war, z.B. während der Arbeit, würde ich mir schriftlich von jemandem bezeugen lassen, dass ich zur genannten Uhrzeit an Standort X war - und daher eine Zustellung an mich nicht möglich war. So eine Zeugenaussage ist an sich formlos.
Bei gewerblichen Händlern entsprechend reklamieren oder widerrufen und auf die Zeugenaussage verweisen. Der gewerbliche Verkäufer trägt das Versandrisiko und haftet entsprechend.
Bei privaten Verkäufern liegt das Versandrisiko beim Käufer, jedoch ist DHL weiterhin haftend.
Der Absender ist Vertragspartner mit DHL und hat dementsprechend auch den Anspruch auf die versicherte Summe bei Verlust. Daher macht auch normalerweise der Absender den Nachforschungsauftrag. Nach § 421 Abs. 1 Satz 2 HGB kann der Empfänger diese Ansprüche auch im eigenen Namen gegen DHL durchsetzen. Die stellen sich zwar teilweise quer, aber eine Abtrittserklärung vom Absender oder eine nette Mahnung auf Schadensersatz mit Verweis auf § 421 HGB ist meist ausreichend.
Im schlimmsten Fall Mahnbescheid beantragen bzw. einen Anwalt beauftragen. Kostenträger ist der im Verfahren unterlegene. Falls der Anwalt jedoch nach Arbeitsaufwand bezahlt wird trägt man alle Kosten über den gesetzlichen Gebührensätzen selbst.
Die Seite Paketda hat diesbezüglich umfassende Ratgeber.