Pachteinnahmen in einer Erbengemeinschaft?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein "und"-Konto, d.h., ein Zugriff setzt die Zustimmung aller Eigentümer voraus.

Hatte damals nur zugestimmt weil ich gehofft das es nicht ewig dauert.

??

Ein "oder"-Konto hätte genausolange gedauert.

Es ist doch ein Irrsinn das ich über 300 € Einkommenssteuer dafür bezahle und nichts davon habe.

Die Est darf ja auch nur auf den auf Dich entfallenden Anteil berechnet werden.

Meines Erachtens sind das die Früchte des Erbes und haben mit dem Erbe nichts zutun !

Die Einkünfte sind Einkünfte der Erbengemeinschaft, und müssen jedes Jahr auch steuerlich entsprechend den Erbanteilen zugeordnet und versteuert werden.

Kann ich notfalls gerichtlich die Auflösung dieses Kontos verlangen ?

Nein. Auch das geht nur einstimmig mit allen Berechtigten. Du kannst aber m.E. notfalls auf dem Klageweg Deinen Dir zustehenden Anteil aus dem Konto einfordern.

Hi Gustav0710, eine Auflösung des Kontos regelt aber noch nicht die Steuerbelastung.