P-konto postbank

4 Antworten

die Geschäftsgebahren der Postbank sind unergründlich - wende du unbedingt bei dem Verein ein Konto haben möchtest und dieses auch durchsetzten willst, wende dich mit einer Beschwerde an den Ombudsmann; http://www.postbank.de/postbank/wu_ombudsmann.html

danke für die antwort, werd ich mal probieren!

Die Bank kann dir aus jedem beliebigen Grund ein Konto bei ihrem Institut verweigern. Du kannst das nun nachweisen oder dir halt eine andere Bank suchen. Anfragen dürfen die das, erzwingen natürlich nicht.

danke für die antwort. was ich nicht vestehe erst bekomm ich ein konto und 5 tage später kündigen die es mir wieder, ist doch nicht normal. hab sogar schon alles bekommen karte und so.

@rgdred

Da wird es ein Kommunikationsproblem innerhalb der Postbank gegeben haben.

Normalerweise wird von der Abwicklungsabteilung / Rechtsabteilung im EDV-System ein Sperrvermerk angebracht, wenn bereits einmal ein Geschäftsverbindung durch Kündigung beendet werden musste. Ein zweites Mal möchte sich das jede Bank / Sparkasse sparen. Eventuell hat dies der/die Mitarbeiter / -in, die Ihnen das neue Konto eröffnet hat, übersehen.

Dann mache doch bei einer anderen Bank ein Konto ,die Sparkasse muss jedem ein Kont geben ,und auch ein P- Konto.Nur bei der Postbank lass es doch ,den was die tun ist eben nicht sehr menschlich.Grossbanken generell sind da nicht so toll.Aber probiers bei einer Sparkasse ,wünsche dir auf jeden Fall Glück.

Auch hier gilt hinsichtlich Ihrer Ausführungen zur Sparkasse: Ihre Antwort ist falsch!

Es gibt nicht nur eine Sparkasse! Zudem gibt es in jedem Bundesland ein landeseigenes Sparkassengesetz mit unterschiedlichen Regelungen; nicht in jedem Bundesland gibt es daher einen gesetzlich geregelten Kontrahierungszwang für ein Girokonto

Das einzige Bankinstitut das dir auf jeden Fall ein P-Konto eröffnet, ist die Sparkasse.

Die Postbank hat meinen Eröffnungsantrag auch abgelehnt, weil ich ihr nicht genug monatliches Einkommen habe...

Ihre Antwort ist falsch!

Es gibt nicht nur eine Sparkasse! Zudem gibt es in jedem Bundesland ein landeseigenes Sparkassengesetz mit unterschiedlichen Regelungen; nicht in jedem Bundesland gibt es daher einen gesetzlich geregelten Kontrahierungszwang für ein Girokonto!