P-Konto - Freibetrag ausgeschöpft - Was nun?

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Vor dem 01.05.2013 (weil Feiertag wohl besser: 02.05.) kommen Sie nicht an die € 190,00. Gleiches gilt für die € 470,00.

Sie sollten versuchen, im Mai (und ggf. in den Folgemonaten) unter Berücksichtigung regelmäßig zu erbringender Zahlungen (Miete, ...) möglichst nahe an den Pfändungsfreibetrag heranzukommen (durch Barabhebungen). Dann können Sie es schaffen, die Erträge aus Ebay -Verkäufen behalten zu können.

PS: Zum 01.07.2013 werden die Pfändungsfreibeträge pauschal erhöht (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndungsfreigrenze#Pf.C3.A4ndungsfreigrenzen)

Der Freibetrag ist wichtig fuer den Fall einer Pfaendung. Dann bleibt dir dieser Betrag erhalten, was darueber ist, wird gepfaendet ...

Du hast aber nicht geschrieben, dass bei dir so etwas vorliegt. Solange niemand anderes durch z.B. Pfaendung ein Anrecht auf dieses Geld hat, verbleibt dir auch das ganze Geld.

Du schreibst, dass Geld eventuell "ausgekehrt" wird. Du schreibst aber nicht dazu, wieso. Da kann man also nur ein Ratespiel veranstalten, aber keine wirklich richtige Antwort geben.

Ich bin ehemalige Selbstständige und habe Pfändungen auf meinem Konto.

@saarschnuppe

Dann lass die Geld für eBay-Verkäufe per Paypal bezahlen. Damit kannst dann auch du wieder für andere Einkäufe zahlen im Internet.
Lass dir evtl auch was auf ein Konto von Freunden überweisen, die es dir dann bar geben. Machen kann man schon etwas auf diese Art.

@Franticek

Ok. Danke für den Hinweis. Leider ist das keine Antwort auf meine Frage. Dennoch vielen Dank.

@Franticek

Das was Sie vorschlagen - Nutzung des Kontos eines Dritten - ist illegal und gf. auch strafbar. Der Kontoinhaber verstößt in solch einem Fall auch regelmäßig gegen die bei der Kontoeröffnung mit seiner Bank getroffenen Vereinbarungen, so daß zur Strafbarkeit (für ihn und den kriminellen Kontomitnutzer) ein Grund für eine außerordentliche Kontokündigung hinzukommt.

Also: Finger weg! Schlechter Rat!

Und die Paypal-"Lösung" ist nicht die, die zur Frage passt. Die Fragestellerin will angefallene Umzugskosten bezahlen und nicht weiter im Internet "shoppen".

Das ist aber echt blöd gelaufen ,du hättest das Geld was du auf Ebay dir verdient hast ,nicht auf dein P- Konto überweisen lassen dürfen ,aber hinterher ist man immer schlauer.Wenn du nächsten Monat weniger Geld bekommst dann könntest du einmalig den überschuss mitnehmen.Aber so wie es aussieht die 190 € könnten weg sein.Das Geld von der Arge ,da kannst du dann ab 1. Mai wieder verfügen,plus dein Gehalt und Kindergeld.Solange du die 1600€ nicht überschreitest bekommst du dieses Geld auch immer ausbezahlt.Bei dem Geld von der Arge solltest du es da deinen Freibetrag schon ausgeschöpft haben musst du immer warten bis zum 1. einenes Monat,dann hast du wieder deinen Freibetrag.

Ist das so zu verstehen, dass das Geld, über das ich wegen dem Freibetrag in diesem Monat nicht verfügen kann auf den nächsten Monat übertragen wird? Das Geld von Ebay ist ja schon seit letzter Woche nicht mehr auf dem Konto, lediglich die Zahlung von der ArGe von heute steht noch drauf. Im nächsten Monat wird der Freibetrag nicht ausgeschöpft, da die Zahlungen über Ebay eine einmalige Sache waren.

Wenn keine Pfändung auf dem Konto dann ist der Freibetrag unrelevant.Ansonsten wirst du warten müssen bis zum nächsten ersten bis du wieder an dein Geld kommst.Deine 1600 € kannst du auf jeden Fall jeden Monat verfügen.