Hallo liebe Mitglieder,
Es geht um folgenden fiktiven Fall zwischen einem Arbeitnehmer AN und einem Arbeitgeber AG.
AN ist seit August 2013 bei AG als Minijobber tätig. In diesem Betrieb arbeiten 6 Festangestellte und ca. 20 Minijobber. Minijobber und Festangestellte haben jeweils verschiedene Aufgabenbereiche.
Für die Minijobber gibt es keine festen Arbeitszeiten, es wird jeweils im Vormonat ein Arbeitsplan ausgefüllt da die Einsätze der Minijobber je nach Saison variieren.
Der Arbeitsvertrag ist zwar schriftlich, wurde dem AN aber nicht in Kopie ausgehändigt und AN kann sich an den Inhalt nicht erinnern.
Folgendes Szenario: AN ist student und kann daher nicht jeden Monat bei AG arbeiten. Es gibt Monate an denen er 15 Einsätze hat und Monate an denen er gar keinen Einsatz hat. Aus diesem Grund meldete AG den AN ab und zu (bei der Minijobzentrale?/Knappschaft?) an und wieder ab, um die Abgaben für den Minijobber einzusparen.
Der AN wusste nichts davon, hat bei der An- und Abmeldung auch keine Dokumente unterschrieben.
Frage 1: Kann ein AG einen AN an- und abmelden ohne ihn davon in Kenntnis zu setzen? Gilt dann der Arbeitsvertrag für diese Zeiträume als gekündigt? Weder eine schriftliche noch eine mündliche Kündigung lagen dem AN jemals vor.
Der AG hat dem AN darüber hinaus weder Entgelt im Krankheitsfall, noch Urlaubsgeld bzw. Urlaubstage gezahlt.
Frage 2: Wie wird es offiziell mit Urlaubstagen gehandhabt? Wenn ein AN nicht explizit Urlaub beantragt hat (weder schriftlich noch mündlich), kann ein AG ohne das wissen des AN Urlaubstage irgendwo "verbucht" haben, da ja keine festen Arbeitszeiten geregelt sind? Kann der AN diese Urlaubstage nachträglich ausgezahlt bekommen?
Vielen Dank für die Ratschläge
Liebe Grüße Verena