Ortsabwesenheit beim Jobcenter jetzt Problem

5 Antworten

Sprich nochmal mit deinem Fallmanager. Wahrscheinlich ist es eine Ermessensfrage, ob und wieviel gestrichen wird. Wenn vorher nichts vorgefallen ist, sollte es möglich sein, die Sperre aufzuheben. Wenn er allerdings Verdacht hat, dass du das Amt nicht allzu ernst nimmst, sieht es übel aus.

Sorry das Amt ist in Recht ,von Hartz4 leben ,aber den Fug sich leisten können,da widerspricht sich doch was.Du hättest auch erst das okay abwarten müssen.

Also du arbeitest bestimmt in Amt... Zweitens ja hätte erst meine mutter sagen mussen bitte stirb nicht ich muss erst mit mit Amt klären ob ich dich sehen darf oder nicht bevor du stirbst.... gehts noch hier hallo..?? Und noch was... laut meine Rechtsanwalt ich habe das recht weil die belege habe vom Krankenhaus... ;-) also ich freu mich jetzt was Jobcenter macht will vors Gericht oder nicht..??

@dias1987

Sorry das Amt ist in Recht ,von Hartz4 leben ,aber den Flug sich leisten können,da widerspricht sich doch was.

Warum sollte sich ein ALG2-Bezieher zwangsläufig keinen Flug leisten können ? Ein Drittel der Bezieher sind Berufstätige, viele davon in Vollzeit arbeitend - und aus seinen Freibeträgen für's Erwerbseinkommen kann man sich z.B. etwas angespart haben. Es gibt auch Freibeträge für Vermögen, das man vor der ALG2-Antragstellung bereits hatte und nicht verwerten muss. Geld vom Sparbuch geholt, Ticket gekauft.... alles kein Problem und völlig legitim. Da gibt es etliche Möglichkeiten.-

(Nicht bewilligte Ortsabwesenheit ist allerdings eine ganz andere Geschichte.)

@Larah10

Flug würde nicht von mir bezahlt ;-) das würde von bekannte bezahlt belege liegt vor von seine mastercard kontoauszügen. ;-) Und selber mit 4 bypass und 50 Jahre alt eine Job zu finden ist schwer...;-) also 40 Jahre lang habe ich gearbeitet... Beim Jobcenter gibst noch menschen die schwer krank sind und nicht mehr arbeiten können.. die sind nicht alle faul zuhause bleiben saufen und mit Geld von Stadt leben.

Da es sich hier um eine unaufschiebbare Situation gehandelt hat und du es auch belegen kannst,würde ich hier auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen,der auch mit Erfolg durchgehen sollte !

Wenn du also dieses Jahr noch keine Ortsabwesenheit beantragt hattest,hast du deine 21 Tage ja noch nicht ausgeschöpft. Es würde also die zuvor nicht genehmigte Abwesenheit übrig bleiben und diese kannst du durch die Dringlichkeit der Sache nachweisen.

Doch, dass kann sein. Du hättest es dir genehmigen lassen müssen.

du kannst versuchen widerspruch einzulegen. ich würde begründen, dass ein rasches handeln erforderlich war. es wäre ja unmenschlich, wenn man in so einer situation abwarten müsste, bis man grünes licht vom amt kriegt.