Ordnungswidrigkeit wieder eröffnen nach Einstellung?
Hallo,
mein verfahren wurde eingestellt:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren nach § 46 OWiG § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
ungefähr 3 Wochen später bekommt mein Anwalt Post von der Staatsanwaltschaft. In dem steht :
Das Verfahren wird gem. § 43 OWiG zur Verfolgungsverjährung Ordnungswidrigkeiten an dein zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.
Wurde das Verfahren nicht eingestellt? Wieso wird das dann an die Bußgelstelle weitergegeben?
Anwalt kann sich das auch nicht erklären und beruht sich auf Geduld.
Bitte um Antwort.
1 Antwort
Stellt die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 40 das Verfahren nur wegen der Straftat ein oder übernimmt sie in den Fällen des § 42 die Verfolgung nicht, sind aber Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß die Tat als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, so gibt sie die Sache an die Verwaltungsbehörde ab.
Einfach gesagt, die STRAFTAT von dir wird nicht weiter verfolgt, aber es kann durchaus sein, das du für dein Vergehen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen musst.
Nein, NUR die Straftat.
Hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren nach § 46 OWiG § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Entschuldigung das ich so frage aber liest sich für mich nach einer Einstellung der owig ^^ also lieg ich da falsch
Aber wurden den die OWiG im ersten schreiben nicht eingestellt ?