Opferanwältin meldet sich wegen Video zu einem Sex-Video auf YouTube darf sie das?

12 Antworten

Von dem offensichtlichen Clickbait mit dem irreführenden Titel mal abgesehen, wenn du solche Sachen veröffentlichst, dann muss dir klar sein, dass du damit Grenzen überschreitest, ob rechtliche oder nicht. Selbst wenn du das Video gar nicht wirklich zu zeigen scheinst, dass du das verbreitest, ist, so wie ich den Sachverhalt hier beurteilen kann, nicht von der Hand zu weisen. Die Kommentare sind wohl mittlerweile deaktiviert.

Wenn es richtig ist, dass du weitere Details "frei dazudichtest", dann stimmt das mit dem Tatbestand der Verleumdung. Je nach Inhalt kann auch das mit der Beleidigung richtig sein, von daher kann man das ganz klar nicht grundsätzlich als haltlose Einschüchterung abtun.

Wenn das so der Fall ist, dann können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, auch das mit der Unterlassungsverfügung ist völlig richtig. Ob es dazu aber nun wirklich kommen kann, hängt wie gesagt davon ab, ob das auch auf den Inhalt deines Videos zutrifft. Wenn das nur prinzipiell an jeden verschickt wurde, der dazu Videos veröffentlicht hat, um diese fragwürdigen Aktionen zu unterbinden, so muss das für dich nicht zwingend etwas bedeuten. Wenn du dich wirklich der Beleidigung und der Verleumdung schuldig gemacht hast, dann solltest du das schleunigst löschen.

Den Brief solltest du auf jeden Fall ernst nehmen und das dort entfernen, so sehe ich es zumindest.

Aber ich habe doch die Personen nicht erwähnt nur über die Handlung gesprochen. 

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@delidudu1994

Dann trifft immernoch das hier zu:

"bzw. leistet Anstiftung und Beihilfe zum Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung "

Wenn man nicht aufpasst, bietet man schnell Raum für andere. Und das ist eben auch strafbar.

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@delidudu1994

Ich habe berücksichtigt, dass das Video gar nicht wirklich zu sehen ist. Nichtsdestotrotz ist das nicht in Ordnung. Wenn du die Tatbestände erfüllst und jetzt nicht Folge leistest, findest du dich schnell vor Gericht wieder.

Und dann kann es strafschärfend wirken, dass du das Video vehement in der Öffentlichkeit halten willst und es nicht runter nimmst. Damit sagst du quasi aus, dass du es deinerseits völlig ok findest, ein junges Mädchen in der Öffentlichkeit wegen diesem Sexvideo zu schädigen. Du hast eine nicht ganz unerhebliche Reichweite und sowas stellt daher eine umso härtere Aktion dar. 

Und nur weil es "jeder" macht, bist du nicht aus dem Schneider. Auch wenn ich bei einem Bankraub 1000 Mittäter habe, würde ich mich trotzdem strafbar machen. Dass das wohl öfter vorkommt bzw. gerne als "gang und gebe" verstanden wird, ändert nichts an der Strafbarkeit im Einzelfall.

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Ganz ehrlich, ich habe mir dein Video angeschaut. Du hast nichts gesagt was irgendwie präzise auf das Mädchen hinweist. 

Andrerseits kenne ich die Rechtslage bzgl. der Kommentare nicht. Ich weiss nicht ob du für Kommentare verantwortlich bist die andere User unter deine Videos machen. Ich würde aber lieber mit einem Anwalt reden. 

Ja, wenn du es nicht löscht, also nicht mal Einsicht zeigst, darf sie das. Wenn das Mädchen 14 ist und ihr Einverständnis fehlt, würde ich allein aus moralischen Werten schon darauf verzichten das Video weiterhin bereit zu stellen. Sind dir Klicks wichtiger als das Mädchen?

Moral hin- oder her es geht um das Rechtliche

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@delidudu1994

Die Anwältin hat recht. Ob sie recht bekommt, entscheidet ein Richter. Wenn das Mädchen aber echt ist und erkennbar, hast du schlechte Karten. Allein aus Gründen des Persönlichkeitsrechts darf so ein Material nicht ohne Zustimmung öffentlich verbreitet werden. Sieht man ihr Gesicht?

Dass Du hier den Link zum Video nochmal reinstellst um Klicks zu genereiren ist übrigens erst recht widerlich und sollte dir ne extra Schelle einbringen. Echt mal... bah.

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@LauneDerNatur

Es wurde ein Spielevideo gezeigt, keine Personen. Einfach Gameplay von CoD

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Natürlich hat sie recht sowas wird auch hoch geandet

Begründung?

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@delidudu1994

Die Frage kann nicht dein Ernst sein? Du hast dich strafbar gemacht und machst es gerade wieder, weil du das Video nicht gelöscht hast und auch noch hierher verlinkst?

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@delidudu1994

Grundrechte?! ... Grundgesetz... StGB... auf welchem Planeten lebst du denn, Alter? Was ist los mit dir? .... Sowas macht man einfach nicht. Wozu kommentiert man so einen Vorfall überhaupt? Was ist daran sooo unglaublich interessant? Ist doch nicht dein Problem! Wozu muss man da so ein Fass aufreissen im Internet?

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zu dem was die Anwältin aufgelistet hat würde ich noch Rufmord hinzufügen aber wahrscheinlich gibt es da ziemlich ziemlich visl

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@SJ7IFVQ5

Rufmord gibts nicht im Stgb. Das wird bei "Verleumdung" oder "Übler Nachrede" abgedeckt.

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Wir sollten den User alle melden

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@SJ7IFVQ5

Ich hab den User gemeldet, die Frage wurde nach Prüfung freigegeben! 

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das ist ja furchtbar :/

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Also, ich würde sagen das sie so etwas nicht machen darf, denn du bist nicht die Person, die in den Kommentaren geschrieben hat wer die ist, hast sie nicht als Schla*pe bezeichnet und in YouTube sind sehr viele solcher Videos zu sehen.
An statt die Anwältin dich dazu beschuldigt, soll sie erst sehen wie viel andere solche Videos Posten.

LG

Danke, einer der wenigstens das Video anklickt und nicht meint das ich so dumm bin und einen Kipo auf Youtube hochlade :D Es gibt also noch schlaue Leute hier

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Und wenn ein Millionen Leute es machen, alle können und müssen rechtlich belangt werden! !!

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