online shop, Verkauf ins Ausland, Voraussetzungen
Wir haben einen eingetragenen online-shop. Gesellschaftsform ist OHG.Bisher haben wir uns auf den Verkauf innerhalb Deutschland beschränkt. Da immer öfter auch Anfragen aus dem Ausland kommen, z.B. Finnland, ist meine Frage nun: Können wir einfach ins Ausland verkaufen oder müssen wir vorab irgendwelche Behördengänge machen oder andere Dinge beachten? Schließlich gelten im Ausland doch andere Rechtsvorschriften als bei uns...Bitte um viele detaillierte Antworten. Kann man ohne etwas zu verändern ausnahmsweise einmal ins Ausland verkaufen? Es geht übrigens nur um Verkauf an Endkunden...
1 Antwort
Hallo,
hier kommst es auf das Land und die Zollvorschriften an, die sich nach Deinen Produkten richten.
Wenn Du nur ins europäische Ausland verkaufst, fällt die U-St. weg, und Du musst dreimonatlich das 347 machen, in welchem alle Rechnungen mit dem europäischen Ausland eingetragen werden.
Aufjedenfall, Umsatzsteuer-ID, falls Du nur Steuernummer hast, beantragen, auch wenn keine Umsatz/Mehrwertsteuer in der Rechnung berechnet wird, und falls es ins Ausland gehen sollte, also Nicht-Eu, über Zollvorschriften vorher informieren.
Nach europäischem Recht musst Du auch Invoice irgendwo auf der Rechnung stehen haben.
Am besten mal mit dem Steuerberater besprechen.
Viel Erfolg!