Online Reisebuchung - Verbraucherrecht bei Buchungsfehler?
Hallo, ich habe eine Reise in einem Online-Reiseportal (Vermittler) von einem namenhaften Reiseveranstalter gebucht. Die Buchungsunterlagen vom Vermittler sind richtig und enthalten meine gewählten Reisekriterien.
Als ich 2 Tage später die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter erhielt, fehlte ein wichtiger Punkt. Daraufhin hatte ich den Reisevermittler angesprochen und der hatte mich dann an den Reiseveranstalter verwiesen. Seitdem geht die Kommunikation wie ein „PingPong-Spiel“ hin und her und keiner will für den Fehler verantwortlich sein.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich die Reise nicht bezahlen und auch nicht antreten werde, wenn nicht die volle Leistung erbracht wird. Als Lösung wird mir dann nur die Storno-Lösung mit einer Kostenübernahme genannt …. Das kann es doch wohl nicht sein!
Meine Fragen: Wer ist rechtlich verantwortlich und richtiger Ansprechpartner für diesen Fehler, wer trägt den Schaden, welches Recht hat der Verbraucher (Widerspruch ist ja rechtl. ausgeschlossen)?
1 Antwort

Der Reisevermittler ist dafür zuständig, die Leistung korrekt zu beschreiben und den Preis richtig zu nennen.
Der Reiseveranstalter "schnürt das Paket". D.h. er setzt den Flug zusammen mit dem Transfer und dem Hotel und der Massage und dem Liegestuhl.
Wer den Fehler gemacht hat, der ist zuständig. Bei Dir dürfte es eher der Vermittler sein, der die Reise falsch beschrieben hat. Ist aber nur eine Vermutung.
Stornokosten musst Du nicht bezahlen. Denn Du "stornierst" nicht, sondern der Vertrag ist ungültig. Es ist, wie wenn Du zum Bäcker kommst und sagst: ein Brötchen und er schiebt Dir einen Scheibe Brot hin. Da wirst Du Dein Geld wieder von der Theke nehmen und woanders hingehen. Du musst nichts "stornieren" und 2 Gramm Brösel für nichts bezahlen.
Willst Du die Reise also definitiv nicht, auch nicht zu einem anderen Preis, dann schicke umgehend(!) und beweisbar(!) an den Vermittler ein Schreiben: "Ich teile mit, dass ich zu den veränderten Bedingungen die Reise nicht wünsche und keine Zahlungen leiste."
Sollte reichen, doch frage zur Sicherheit noch bei einer Konsumentenberatung.
Danke für die ausführliche Antwort/Darstellung!
Inzwischen hatte ich mir auch noch anderweitig eine juristische Bewertung eingeholt … die kam zu dem gleichen Schluss. Auf dieser Basis hatte ich dann mit dem Vermittler kommuniziert und war mit einem Entgegenkommen seinerseits einverstanden … wir treten die Reise also an.