Online Bestellung, ip Verfolgung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ah ja, nachdem klar ist, was der Sinn der Frage ist (eine Möglichkeit für den Shop-Betreiber, bei Fake-Bestellungen, die nicht ausgeliefert werden können und daher nicht bezahlt werden, die Polizei zur Ermittlung des Scherzkeks einzusetzen), wird die Antwort leichter.

Die IP ist exakt das, was Du als Beweismittel in der Hand hast.

Die netten Leute wirst Du sicherlich anhand ihrer Adresse identifizieren, die sie bei der Bestellung angeben. Die Bösewichter werden da natürlich Fake-Angaben machen, die keinen Wert haben (weder zum Ermitteln noch als Beweis).

Bei der IP ist aber auch die Polizei nur soweit handlungsfähig, wie der Bösewicht nicht mit Mitteln handfester Verschleierung gearbeitet hat. Wenn jemand einen Proxy benutzt, dessen Besitzer keine Aufzeichnungen der IP vornimmt, kann sie nichts machen (außer den Proxy-Betreiber belästigen, was aber dem Shop-Betreiber nichts nutzen wird). Manche öffentliche Proxys legen allerdings schon rein zur Fehleranalyse ein Protokoll an, bei dem die Polizei eventuell doch Chancen zur Weiterverfolgung hat. Wenn jemand mittels TOR reinkommt, ist ein Shopbetreiber definitiv gekniffen.

Das ist alles in allem eine Sache, die sich so weit von Telefonbestellungen nicht unterscheidet: Wer Bestellungen von bis dato UNBEKANNTEN, BELIEBIGEN Kunden annimmt (egal ob per Internet oder Telefon oder Brief), muß damit rechnen, daß ein paar von diesen Kunden Bösewichter sein können. Und ein paar von den Bösewichtern WERDEN Mittel und Wege gefunden haben, ihre "Scherze" so zu verbergen, daß eine Verfolgung nicht möglich ist.

Da gibt es genau zwei Möglichkeiten:

a) Der Shopbetreiber legt die Preise mit geringfügigem Aufschlag fest, so daß solche "Scherze" von den normalen Kunden langfristig ausgeglichen werden. b) Der Shopbetreiber schließt Lieferverträge mit Neukunden nur, wenn die sich irgendwie rückverfolgbar ausweisen.

Variante B hat den Nachteil, daß man schwerer an Neukunden herankommt. Für Pizzerien, fürchte ich, nicht geeignet. Variante A ist wohl die, die in der Praxis am häufigsten zum Erfolg führt.

==============

P.S.: Ich bezweifle auch, ob die Polizei in einem Fall, wo es NUR um eine einzelne Pizza (oder auch zwei oder drei) geht, überhaupt aktiv werden würde. Weil das zu wenig Wert ist, was da dran hängt.

Noch ein P.S.: Wenn Ihr 100 Pizzen pro Abend verkauft und im Schnitt pro Abend ein Scherzbesteller unter den Kuden ist, müßtet Ihr den ursprünglich kalkulierten Preis mit einem Aufschlag von einem Prozent versehen. Für die Fernbestellungen, nicht für die Ladenkunden. Das ist, denke ich, für gelieferte Pizzen mehr als gerechtfertigt.

1

Willst Du nur die IP Adressen sichern, oder willst Du eine SICHERERE Identifizierung des Warenkorbs zum Kunden ?

Was meinst DU mit Streich spielen? Du kannst ja bei jedem Speichern in einer Datenbank die aktuelle User-IP speichern. (macht NUR Sinn, wenn Du das auch mit HOSTinfos, Datum und Sekunden genauer Uhrzeit machst) Wenn der "BÖSEWICHT" aber über einen Proxy etc. kommt bringt Dich das nicht weiter!

Streich spielen = also wenn jemand auf falschen Namen bestellt. Was meinst du denn mit sicherere Identifizierung ? Suche eigentlich nach Vorschlägen von euch.

0

Hallo,

nette Seite... aber schon mal was von Impressumspflicht gehört?

Es gibt tausende fertige Scripte im Internet, aber wenn du die IP speicherst dann ist diese in Zusammenhang mit Datum und genauer Uhrzeit auch zurück zu verfolgen.

MfG

http://eksis.de/impressum.html

Impressum befindet sich ganz oben in Blau falls nicht bemerkt. :)

Sicher das die Polizei das macht? Habe gehört das die Polizei das nur bei großen Fällen nur macht.

0
@Eksiman

Hallo,

das habe ich in der Tat übersehen, danke für den Hinweis.

Ob die Polizei das macht ist eine andere Frage, möglich ist es aber. Natürlich wird die Polizei nichts machen wenn einer aus Spaß bei euch nen Hamburger an eine falsche Adresse bestellt, dafür ist der Wert dann zu gering.

MfG

1
@HPObelix

Genau das meine ich ;) deshalb wollte ich eine Sicherstellung auf irgend eine Art und weise z.b das die halt mit dem haustelefon bei uns anrufen und ihre Bestellung bestätigen. Jedoch wär das doppelt Arbeit weil die ja dann gleich am Telefon bestellen könnten ..

0
@Eksiman

Wenn ihr/du wirklich so viel Angst vor Spaßbestellungen habt, dann belass es doch bei telefonischer Bestellung.

1

Die IP ist kein vor Gericht verwendbares Beweismittel. Und wegen einer Schüssel Nudeln oder einer Pizza wirst du glücklicherweise nicht an die Bestandsdaten einer IP kommen. Wäre ja noch schöner.

IP-Adresse (mit Zeit und Datum) kann jederzeit zurückverfolgt werden - müsste dann, bei größeren Schäden, von euch zur Anzeige gebracht werden, damit die Pozilei da was tut. Davor intressiert die der Streich weniger als das Würstchen, das seit 2 1/2 Jahren in der Ritze der Couch im Büro liegt.

Ansonsten musst du den besuchern das vertrauen schenken ;-)

Du kannst auch mehr über den Nutzer abfragen und auch mit Cookies arbeiten und so deinen Besuchern IDs geben (Cookies können bearbeitet werden am client!), um zu sehen, ob jemand mehrmals streiche macht und ihn dann einfach sperren - bzw. damit konfrontieren.