Österreichische Staatsbürgerschaft. Deutsch und Österreichisch?

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Wenn zum Zeitpunkt deiner Geburt kein Elternteil die oesterreichische Staatsangehoerigkeit besessen hat, kannst du diese nur durch eine Einbuergerung erhalten. Dazu musst du aber u.a. schon laenger in Oesterreich leben.

Hier erfaehrst du mehr dazu: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260421.html

Eine doppelte Staatsbürgerschaft geht von seiten DE schon, aber von seiten Ö nicht.

Das ist eine der Voraussetzungen, um überhaupt die ö-Staatsbürgerschaft zu bekommen: Man muss seine alte Staatsbürgerschaft aufgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Servus,

Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich (bis auf wenige Ausnahmen) verboten. Nebenbei hast du eigentlich nichts mit Österreich am Hut außer, das eben dein Opa aus Ö stammt. Staatsbürgerschaft bekommt man nur wenn A) ein Elternteil aus Ö ist oder B) man in Ö geboren ist oder C) über Einbürgerung.

MfG

Nein, Grundsätzlich gilt immer die Staatsangehörigkeit der Mutter.

... und natuerlich auch die vom Vater.

@DerCaveman

Das ist falsch. Die Staatszugehörigkeit des Vaters hat keinen Einfluss darauf. Der Vater kann lediglich dafür Sorge tragen daß das Kind die Staatsangehörigkeit erhält. Als Beispiel: Eine Schwangere Frau aus Deutschland ist mit ihrem spanischen Ehemann in Burundi im Urlaub. In Burundi bekommt sie Ihr Kind. Das Kind ist automatisch deutsch aber nicht spanisch.

@Brunzkundl

Sorry, auch in Spanien wird die Staatsangehoerigkeit u.a. nach dem Abstammungsprinzip erworben. Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Kindsgeburt die spanische Staatsangehoerigkeit besitzt, besitzt das Kind diese ganz automatisch ebenfalls.

Ich kenne das Staatsangehoerigkeitsrecht Burundis nicht. In deinem Beispiel haette das Kind aber zumindest die deutsche und die spanische Staatsangehoerigkeit. Wenn in Burundi die Staatsangehoerigkeit nach dem Geburtsortprinzip erworben werden sollte (was ich nicht weiss), haette es zusaetzlich auch noch die Staatsangehoerigkeit Burundis. Waere das Kind einer deutschen Mutter und eines spanischen Vaters beispielsweise in den USA zur Welt gekommen, haette es auf alle Faelle 3 Staatsangehoerigkeiten, naemlich die deutsche von der Mutter, die spanische vom Vater und die US-amerikanische wegen der Geburt in den USA.

Unsere Soehne wurden beide in Thailand geboren. Ich bin Deutscher, meine Ehefrau ist Thailaenderin. Selbstverstaendlich haben meine beiden Soehne sowohl die thailaendische wie auch die deutsche Staatsangehoerigkeit.

Grundsätzlich gilt immer die Staatsangehörigkeit der Mutter.

In Deutschland z.b. nicht, siehe § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz:

Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html