Nutzung Signalhütchen (Verkehrsleitkegel)?
Hallo Leute! Ich weiß nicht, wo ich zu meiner Frage eine Auskunft bekommen könnte, deshalb versuche ich es einfach mal hier. Also:
Ist es erlaubt, in einem Wohngebiet mit extrem hohen Parkdruck einen Verkehrsleitkegel, wie das Hütchen korrekt heißt, ständig auf dem Bürgersteig zu platzieren, um sich einen Parkplatz freizuhalten? Wohl eher nicht? Aber wie sieht es aus, wenn dieser Parkplatz vor einer Garagenausfahrt liegt? Und wenn allgemein bekannt ist, dass diese Garage gar nicht vom dem, zu dessen Wohnung sie gehört und der das Hütchen aufstellt, genutzt wird bzw. dass die aufgrund der baulichen Gegebenheiten auch gar nicht genutzt werden kann (Garage unter Erdgeschoss, zu klein und Zufahrt zu steil, es ist eher ein Abstellraum. Haus ist alt)? Ich danke Euch!
Das Hütchen wird so platziert, dass die reservierte Fläche breiter ist als die Ausfahrt ( also ein Teil des benachbarten Parkplatzes mit wegfällt), weil das Auto länger ist. Die Garage ist für heutige Autos zu klein und daher sichtlich nicht benutzbar.
1 Antwort
solche Hütchen sind wenn überhaupt nur erlaubt wenn man z.B. Möbelauto erwartet bzw an Hausfassade was gemacht werden sollte.
Da einem der Parkplatz nicht gehört hat jeder das Recht dort zu parken sprich man darf weder mit Hütchen noch z.B. eine Person als Platzhalter verwenden
Dann dürfte derjenige, der die Garage gemietet hat, sie aber nicht nutzt, ja eigentlich auch nicht dort stehen? Es geht auch eher um das Hütchen.
dann sollte der sich davor befindliche Parkplatz so markiert werden dass man noch aus der Garage rausfahren kann sprich diesen ggf 0,5 Meter versetzen wenn möglich
Versetzen geht nicht, weil direkt links neben der Ausfahrt die Einfahrt zum Hof des Nachbarhauses ist, die knapp bemessen ist und rechts die Parkplätze so angelegt sind, dass möglichst viele auf knappem Raum vorhanden sind. Wie gesagt, extrem hoher Parkdruck hier. Aus der Garage fährt niemand heraus, weil da auch niemand hineinfährt... man sieht, dass die nicht benutzt werden kann. Es ist auch fraglich, ob das tatsächlich eine Garage ist oder nicht nur ein Abstellraum.
Nochmal geschaut, das Hütchen steht nicht auf der Fläche vor der Ausfahrt, sondern bereits auf dem ersten Parkplatz daneben. Die Fläche ist nämlich viel zu klein, als dass ein Auto darauf Platz hätte, nichtmal ein Smart passt da hin. Wer ist dafür zuständig, das Ordnungsamt? Ich möchte den Nachbarn aber nicht anschwärzen, sondern nur wissen, ob man so ein Hütchen einfach auf öffentliches Gelände stellen darf, um sich einen Parkplatz zu reservieren. Ich möchte nämlich mal in Ruhe mit ihm reden und ihm gegebenenfalls sagen, dass das, was er macht, nicht erlaubt ist und er aufpassen muss, dass nicht jemand, der wirklich wütend ist, ihn anzeigt. Ob er da nicht lieber den Ball flachhalten und zumindest kurzes Anhalten zum Abladen usw. dulden möchte (denn selbst da blafft der schon los). Uns gehen nämlich die ständigen Streitereien von ihm und den anderen Anwohnern, die ja um das Nicht-Nutzen der Garage wissen, auf den Sack.
nun wenn jemand einen Parkplatz braucht soll er einfach diese Hütchen wegstellen und dort parken.
Da der Besitzer der Hütchen diese unerlaubt aufstellt, darf andere Person diese auch beiseite stellen.
Mal angenommen du gehst unbemerkt raus und stellst sie regelmäßig beiseite kann er dir nichts anhaben ;-)
Hm. Unbemerkt beiseitestellen geht wohl nicht; so schnell wie die das Fenster aufgerissen und gemeckert haben, scheinen die da eine Überwachungskamera mit Alarm für ihren heiligen Parkplatz installiert zu haben! :D Vielleicht frage ich mal das Ordnungsamt allgemein, wie es sich mit diesen Kegeln verhält, ohne aber genau zu beschreiben, warum ich das wissen möchte. Mal sehen. Vielleicht aber findet sich hier ja jemand, der wirklich rechtskundig ist und mir das sagen kann, ich warte erstmal ab. - Ich danke Dir für Dein Interesse und wünsche Dir morgen einen schönen Vatertag! :) Gruß, Manni
Hallo Manni, wünsche dir und allen Nutzern hier ebenfalls einen schönen Vatertag und bleibt gesund.
https://www.bussgeldkatalog.org/parkplatz-freihalten/
FAQ: Parkplatz freihaltenDarf ich einen Parkplatz freihalten?
Nein, das ist nicht erlaubt und kann sogar schlimmstenfalls als Nötigung – also als Straftat – gewertet werden.
Kann ich den Parkplatz für den Umzugswagen freihalten?
Ja, allerdings nur mit einem offiziell beantragten mobilen Halteverbot.
Was ist, wenn ich den Parkplatz mit Kartons oder Stühlen freihalte?
Auch dies ist unzulässig und kann sanktioniert werden, weil es einen Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
wegen Garagenausfahrt ist es unrelevant wer die Garage bzw die Fläche dort benutzt. Wichtig ist dass Zufahrt zu dieser frei gehalten wird sprich man kann sich nicht darauf verlassen ob nun dort jemand in Garage möchte oder nicht