Notarkosten - Haus und Garten an Kinder überschreiben

3 Antworten

Da es sich um eine " unbewegliche " Immobilie handelt, muss der Eigentumsübertrag grundsätzlich von einem Notar beurkundet werden. Wenn sich der gesch. Wert bis zu 100.000 € bewegt würde ich mich vorher zum Amtsgericht in die Abteilung Grundbuchamt begeben und hier schon mal anfragen, welche Vorgänge man schon selbst erledigen kann, damit der Notar NUR den Eintrag beurkunden muss. Hiermit kann man sich einige hundert Euro einsparen. Wichtig ist es darauf zu achten, dass der Notar auf seiner Abrechnung diese Leistungen trotzdem nicht in Rechnung stellt. Denn auch in DER Branche gibt es Spitzbuben. Im Zweifelsfall die Abrechnung noch mal kostenlos bei einem ReCHTSPFLEGER im Gericht überprüfen lassen. In der Rechnung darf auch keine Leistung gem. BRAGO erscheinen, weil diese Leistung nur auf die Dienstleistung für einen Rechtsanwalt beziehen der aber nicht benötigt wird! NUR NOTAR! Unterm Strich sollte die ganze Angelegenheit nicht mehr als 500,00 - max.800,00 € incl. MwST kosten.

https://www.gutefrage.net/frage/was-kostet-es-ein-haus-zu-ueberschreiben

das sind immer die Selben und richten sich nach dem Wert des Grundes. In der Regel 2%. Also ruf beim Notar an und frage ihn, was er alles braucht und was es kosten wird.

Die Kosten sind gestaffelt.. kannste bei jedem Notar erfragen. Und die Kosten des Grundbucheintrages kannste beim Grundbuchamt erfragen.