Nochmal wegen Ausgang, Hafturlaub, Halbstrafe mit Fallbeschreibung

2 Antworten

Dafür würde ich direkt bei einem Ra nachfragen. Das kostet nicht viel und die Antwort ist dann auch genau auf diese spezielle Frage abgezielt. Ich glaube, dass hier weige leute darüber sooo genau bescheid wissen. Sicher ist jedenfalls, dass Du als verlobte überlegen solltest ob dieser mann deine Zukunft sein kann. Bei aller Liebe....Vorbestrafte machen den Familienmitgliedern keine Ehre, sorgen für wenig Ansehen und verbauen nicht nur sich selbst die Zukunft. Aber das musst Du allein wissen.!

Grundsätzlich hat jeder Inhaftierte Anspruch auf jährlich 21 Urlaubstage, die er beantragen muss. Im Antrag muss auch der Urlaubsort benannt werden. Das gilt allerdings nicht für U-Haft, Abschiebehaft o. Sicherheitsverwahrung. Den Urlaub kann er beantragen, wenn er bereits 6 Monate verbüßt hat, keine Fluchtgefahr besteht und er damit einverstanden ist. AUßerdem kann für besondere Anlässe zusätzlich Sonderurlaub beantragt werden. Das sind max. 7 Tage zusätzlich zum Regelurlaub. Besondere Gründe sind Gründe, die persönliches Anwesend sein vorraussetzen, z.B. Krankheit des Partners, Eheschließung, Geburt des Kindes, Erziehungsproblematiken, Sterbefall etc. Günstig ist es Zeugen oder Atteste als Beleg hinzuzufügen. Dann gibt es noch den Entlassungsurlaub kurz vor Ende der Strafe zusätzlich zum Regelurlaub zur Klärung von beispielsweise Arbeitssuche (Vorstellungsgespräch) u. sowas. Wie sich das mit der verkürzten Haft allerdings verhält weiß ich nicht genau. Ich hoffe die Antwort war hilfreich.