Nicht besprochene Gegenstände wurden bei Endreinigung gereinigt und von der Kaution abgezogen, wie ist denn hier die Rechtslage?

5 Antworten

Welchen Inhaltes ist eine evtl. in deinem Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturklausel? Bitte den Wortlaut hier einstellen. Käme heraus, dass du die Wohnung nur besenrein zurückzugeben hast. entfällt auch das Fensterputzen etc..

Im Übrigen ist es so, dass das Entkalken wie auch Fensterputzen keine Schönheitsreparaturen sind.

 

"Der Reinigungsservice wird nach Absprache mit den Vermietern mit 15 Euro/Stunde berechnet.

Ebenso die Endreinigung bei Auszug.

Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und in ordentlichem Zustand zurückzugeben.

Sämtliche Schlüssel, auch selbst beschaffte, sind herauszugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten Mietnachfolgern oder dem Vermieter entstehen."

Von Schönheitsreparaturen steht da nichts.

Lege Deinen Mietvertrag einem Mieterschutzverein o.ä. vor und Dir wird geholfen....Niemand kennt Deinen Mietvertrag!

Es gab eine Endbesichtigung, in der 3 Punkte mit dem Vermieter und der
Immobilienfirma festgelegt wurden, die noch zu reinigen sind (leider
nicht schriftlich). Punkt 1 Entkalkung der Küchenspüle , Punkt 2
Entkalkung des Glases der Dusche und Punkt 3 drei Fenster reinigen.

Hast Du Zeugen, die Deine Ansicht bestätigen?

Die Anwesenden werden wie folgt begründen: Die Wohnung war insgesamt schmutzig. Insbesondere waren schlimme Kalkränder in der Küchenspüle, am Glas der Dusche und durch die Fenster konnte man kaum sehen.

Es war nötig, die gesamte Wohnung noch einmal gründlich zu reinigen, da Mieter/in keine Zeit hatte, bat sie den Vermieter, das zu übernehmen.

Was könntest Du darauf erwidern, nachdem Du nichts Schriftliches in der Hand hast?

Ich glaube, das wir Lehrgeld.

Die Immobilienfirma bestätigt, dass nur diese drei Punkte bei der Endbesichtigung bemängelt wurden. Der Rest war aus deren Sicht auch sauber. Die ziehen sich jedoch damit aus der Verantwortung, dass die meinen, sie wissen nicht, was bei Wohnungsübergabe noch besprochen wurde. Die Fenster hatten nur leichte Wasserflecken und der Kalk war nur noch kaum sichtbar.

Ein Putzdiesnt kann nicht wissen, was schon geputzt war oder nicht, sie putzen alles.

Der Vermieter hat das selbst geputzt.

@Drugray

Und hat der Vermieter für seine Arbeit etwas in Rechnung gestellt... und zusätzlich noch den Putzdienst?

@Funfroc

Es gab keinen Putzdienst. Das hat der Vermieter alles selber geputzt. Der hat die komplette Wohnung nochmal gereinigt, obwohl nur 3 Gegenstände ausgemacht wurden und dafür angeblich 15 Stunden gebraucht. Da steht kaum was drin und hat nur 35 m2.

Mündliche Absprachen sind immer schlecht. Da gibt dann in einem Rechtsstreit ein Wort das andere und am Ende muss dann ein Dritter, wie ein Richter, entscheiden.

Wenn Gespräche mit dem VM nichts bringen, dann bleibt dir nur der Rechtsweg.
Ohne RSV wird das dann allerdings vermutlich kaum ein großer Gewinn für dich werden, da man hier sicherlich auf einen Vergleich geht und dann werden die Prozesskosten gesplittet.

Die 3 Punkte wurden zusammen mit der Immobilienfirma festgelegt. Diese bezeugen das auch, aber die meinen halt, dass sie nicht wissen, ob danach noch mehr ausgemacht wurde. Da frage ich mich, für was solche Endbesichtigungen gut sind...

@Drugray

Normalerweise macht man dann ein Übergabeprotokoll, also hält alles schriftlich fest.
Gibt es Mängel die nach diesem Protokoll beseitigt wurden, dann sollten auch diese wieder dort ergänzt werden oder ein neues Protokoll erstellt werden.

Hättest du nun etwas schriftliches in der Hand wo klar drin steht "...Herd, Badewanne und Balkon sind zu reinigen..." dann könnte man natürlich sagen das 15 Std. dafür völlig übertrieben sind.
So hast nur eine mündliche Aussage eines Zeugen, der aber leider auch sagt er weiß nicht ob noch weitere Absprachen getroffen wurden.

Wie gesagt, rechtliche Schritte stehen dir offen. Aber es würde sich bei der Summe von knapp 200 Euro kaum lohnen, einfach weil ich nicht glaube das man den VM verurteilt, sondern eher ein Vergleich geschlossen wird bei solchen Dingen.
Einzig sinnvoller Weg wäre den VM durch ein Gespräch zur Teilerstattung zu bewegen.