Neuer Job - Wie wegen Gebete nachfragen?
Habe neuen Job angefangen aber eigtl. Bete ich 5 Gebete, als ich arbeitslos war hatte das gut geklappt. Jetzt auf der Arbeit ist zu wenig Personal und kein geeigneter Ort für Gebet, wenn nur draußen . Habe deswegen meine Gebete zuhause nachgeholt, aber wird auf Dauer Zuviel und fühlt sich nicht richtig an. Glaubt ihr man wird gekündigt wenn man direkt nach Gebete fragt? Ansonsten wenn er nicht erlaubt, kann ich ja immernoch kündigen. Was meint ihr? Wie soll ich Freitagsgebete beten wegen Arbeit? Ist ja auch Pflicht. Für mich ist Allah und das Jenseits wichtiger als diese Welt.
6 Antworten
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die Religion des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Möglich wären Gebete während der Pause oder kurzes Ausstempeln für die Gebete (abhängig von der jeweiligen Arbeit).
Praktisches Problem: Kündigungsschutz besteht erst nach 6 Monaten im Betrieb, wenn dort mehr als 10 Arbeiter beschäftigt sind. Also würde ich dies erst nach 6 Monaten ansprechen (möglichst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht). Sonst kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen.
Kündigt er wegen der Gebete, dann könnte die Kündigung unwirksam sein. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Diskriminierung bestehen.
Habe eh 2 Jahr nur befristete Vertrag, ist mir also egal.
Wir leben in einem sekularen Land. Glauben ist Privatsache und hatt nichts mit Gesellschaft und Arbeit zu Tun.
Ich als Christ kann meine Sonntagsschicht auch nicht Schwänzen um in die Kirche zu gehen.
Glauben ist Privatsache; Gebetet und zur Kirche gegangen wird nach der Arbeit.
So ist das halt im sekularen Deutschland,. Wer hier lebt muss das akzeptieren.
Du hast doch bestimmt eine Pause 30 Minuten oder 1 Stunde, in der Zeit betest du dann wenn es während der Gebetszeit ist, ansonsten fragst du nach ob du für 10 Minuten das Gebet verrichten könntest, wenn man es dir nicht erlaubt, dann suche nach einer anderen Stelle
das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit gilt auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit, sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Referenz :
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Handbuch: Rechtlicher
Diskriminierungsschutz. Berlin 2015, S. 71.
Ich hoffe mal der AG erlaubt es nicht denn andere die diesen Unsinn nicht machen arbeiten ja in dieser Zeit - vielleicht sogar für dich mit. Das ist genauso ein Unding wie 20x mal am Tag zu verschwinden um eine zu qualmen und dann stinkend ins Büro zurückzukommen.
Für mich ist Allah und das Jenseits wichtiger als diese Welt
Schön für dich aber mach es nicht zum Problem für andere die in der Realität dafür mehr arbeiten müssen.
Das ist in der Tat auch nicht richtig. Gebete müssen ja in der Gebetszeitenspanne verrichtet werden. Darüber hinaus müssen sie zwar dennoch gebetet werden, gelten aber als verpasst. Man bekommt keine Belohnung dafür.
Bitte sieh das Fragen nicht immer sofort als Hindernis an. Viele Muslime fragen gar nicht, weil sie Angst haben, dass eine Ablehnung kommt. Aber alle, die ich kenne, die gefragt haben, haben immer sofort eine Zusage bekommen, dass es kein Problem wäre.
Und wenn es auf die Dauer doch keine Möglichkeit geben sollte, dann muss man in Betracht ziehen, den Job zu wechseln. Denn wenn du den aufgibst, weil du eine islamische Pflicht nicht erfüllen kannst, dann wird Allah dir einen besseren als Ersatz geben. Das finden wir in einem Hadith bestätigt.
Für die Frage wurde noch nie jemand gekündigt. Das darf auch keiner nur wegen einer Frage. Du musst als Muslim stolz sein auf den Islam und selbstbewusster dazu stehen. Warum immer diese Angsthaltung? Du betest doch nicht alle 5 Gebete auf Arbeit. Max. sind es in der Regel vielleicht 3.
Musst du sehen, wie du das Freitagsgebet hinbekommst. Wie gesagt, auf Dauer auslassen, ist nicht ok. Viele Muslime in Deutschland scheinen es ja auch vergessen zu haben oder gar nicht zu wissen, dass ein Mann eigentlich alle Gebete in der Moschee verrichten muss.