Neue Ausbildung mitten im Jahr anfangen?

2 Antworten

Als erstes würde ich schauen das du ordentlichen aus dem alten Vertrag (ggf. Aufhebungsvertrag?) raus kommst. Und dann würde ich zum 1. September mit ins 1. Jahr einsteigen, denn alles von September bis April aus dem 1. Jahr nachzuholen ist sehr schwer und (fast) unmöglich. Lieber noch ein Praktikum oder beim alten AG bis zum 31. August bleiben! :)

Okay, wie meinst du das mit dem Aufhebungsvertrag? Soweit ich weiss muss ich halt noch 3/4 Wochen nach Kündigung weiter arbeiten. Und einen triftigen Grund für die Kündigung habe ich 

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@Girlyy17

Ich hatte einen Denkfehler, wenn du von deiner Seite aus kündigst ist das natürlich richtig. Ein Aufhebungsvertrag kann dir dein Chef anbieten wenn er dich kündigt, sieht dann besser aus weil der Vertrag mit Einverständnis von beiden Seiten aufgehoben wurde.

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@Girlyy17

Du hast als Auszubildende keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Ausbildungsvertrag. Der kann nicht wie ein normaler Arbeitsvertrag von einer Seite gekündigt werden, weder von dir noch von deinem Arbeitgeber. Ihr müsst beide einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

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@ThisIsGu

Unsere Azubi ( ZMF) hat nach einem Jahr die Ausbildung abgebrochen, weil die Familie weggezogen ist. Also hat sie gekündigt, einen Aufhebungsvertrag mussten aber beide Seiten unterschreiben, und die Zahnärztekammer brauchte eine Kopie.

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Wenn du dir zu 100 % sicher bist das du deinen neuen Beruf bekommst dann mach bis da hin weiter deine jetzige arbeit , verdien noch etwas Geld und fang dann zum neuen Jahr an 

Wenn ich dort das Praktikum/Mini Job machen verdiene ich ja Geld dazu, also das ist nicht das Problem. Nur ob es eben besser ist im September anzufangen oder eben im April

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@Girlyy17

Wegen der Berufsschule ist es auf jeden Fall besser, im September anzufangen. Wenn du bei deinem neuen Arbeitgeber schon arbeiten kannst, und das Gehalt entsprechend ist, würde ich im April wechseln. Du bist auf jeden Fall motivierter, und dein alter Arbeitgeber hat die Möglichkeit, evtl. die Stelle neu vergeben zu können. 

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