Nebenverdienst - gilt schon als Schwarzarbeiten?

4 Antworten

Jede regelmäßige bezahlte Arbeit ist vom Arbeitgeber anzumelden. In dem Fall als minijob sofern nicht zusammen mit anderen minijobs die Grenzen der minijobs (450€ mtl.) überschritten wird. Der Arbeitnehmer muß das nicht anmelden, er muß lediglich den Arbeitgeber über weitere minijobs informieren. Die Steuern u. Sozialabgaben außer der Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden beim minijob pauschal vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale abgeführt. Meldet der Arbeitgeber den minijob nicht an, ist es Schwarzarbeit. Rentenversicherung wird abgeführt falls der Minijobber es nicht ausdrücklich ablehnt, Arbeitslosenversicherung fällt beim minijob nicht an.

Es ist eine regelmäßige Tätigkeit, deren Motivation im Geldverdienen liegt. Folglich muss die Tätigkeit angemeldet werden.

Versteuern muss sie das Geld nicht, sofern sie keine weiteren Einkünfte hat bzw. insgesamt unter dem Freibetrag bleibt.

Der Arbeitgeber MUSS die Tätigkeit anmelden und Sozialabgaben abführen. Sonst ist es Schwarzarbeit.

Das einzige wovon sie bei so einem Gehalt befreit ist ist das Zahlen von Steuern. Anmelden muss man das Einkommen sowieso, auch wenn diese Anmeldung keinerlei Nachteile/Vorteile nach sich zieht.

Klar ist das schwarzarbeit. Er könnte sie ja auch auf minijob anmelden. Versichert ist sie auch nicht wenn sie ausrutscht und sich das Bein bricht