Nebenkosten...Trinkwasser... Schmutzwasser
Hallo Team, Wir haben 1 von 4 Wohneinheiten. Unsere 2 Zimmerwohnung ist 66 qm groß, und die gesamt Wohnfläche des Hauses beträgt 317 qm. Zu dem hält der Vermieter Scharfe,Hühner und Enten auf einem ca, 8000 qm großen Grundstück. Ist er berechtigt nach Personen Abzurechnen, oder kann man die Abrechnung nach qm verlangen. Andere Mieter haben oft mals Besuch und wir nicht.... wie kann man damit umgehen
4 Antworten
Ist er berechtigt nach Personen Abzurechnen, oder kann man die Abrechnung nach qm verlangen.
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Möglich/erlaubt ist beides.
Ideal wäre natürlich eine verbrauchsgemäße Abrechnung. Dazu müßte aber jede Wohnung einen Zwischenzähler haben.
Schau zunächst in den MV, was dort vereinbart wurde. Also welche Betriebskostenarten mit welchem Umlageschlüssel. Wenn kein Schlüssel explizid vereinbart wurde, gilt der Wohnflächenschlüssel lt BGB. Wo Verbräuche gemessen werden, gilt natürlich der gemessene Verbrauch. Für Frisch- und Schmutzwasser ist dann das Volumen gleichzusetzen. Dazu kommen die jeweiligen Grundgebühren.
seit etwa 10 nJahren gibt es das Gesetz, dass man in Wohngebäuden Wasseruhren anbringen muss. Ausnahme bilden Häuser die (glaube ich ) vor 1950 gebaut wurden. Die Abrechnung nach qm ist im Mischverfahren zulässig. Es gibt einen Anteil der nach qm abgerechnet wird und einen Anteil der gleichmäßig pro Wohneinheit berechnet wird. Was definitiv separat abgerechnet werden muss ist der Anschluss für die Nutzfläche. Ihr solltet mit dem Vermieter sprechen, ansonsten informiert euch am besten bei einem Fachanwalt oder dem Mieterschutzbund

Es gibt einen Anteil der nach qm abgerechnet wird und einen Anteil der gleichmäßig pro Wohneinheit berechnet wird
Gibt es nicht. Entweder nach Wohnfläche, nach Wohneinheit, Personen oder Verbrauch.
du wirst im INternet nicht allzu viel finden, deshalb empfehle ich wirklich den Fachmann, das kommt ja nicht alltäglich vor. Viel Glück ;-)