Nebenkostenabrechnung mit Kaution Verrechnen lassen?

7 Antworten

Die Kaution stellt eine Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis dar, folglich auch für die Betriebskosten.

Was macht das für einen Sinn, 600 € zu überweisen und dann wieder 400 € zu erhalten?

Macht einen Brief an den Vermieter fertig, in welchem Ihr schreibt, dass Ihr um Verrechnung der Betriebskostenabrechnung mit der Kaution bittet und überweist die 200 €.

Was will der Vermieter dagegen auch unternehmen? Ein Gerichtsverfahren anstreben, obwohl aufgrund der Kaution gar keine Forderung besteht?

Das ganze setzt dann natürlich voraus, dass keine weitere Betriebskostenabrechnung mehr kommt.

Das Mietverhältnis ist beendet, die Mietsicherheit darf in Anspruch genommen werden. Es besteht aus der schlussendlichen BK-Abrechnung eine Forderung von 600 EUR. 400 EUR sind noch auf dem Kautionskonto. Demzufolge darf der Vermieter diesen Betrag zur Begleichung heranziehen und hat darüber hinaus Anspruch auf die 200EUR. Überweise diesen Betrag auf sein Konto (auf das du immer die Miete überwiesen hast). Eine Kopie des Beleges bzw. Kontoauszuges füge einem kurzen Schreiben (per Einwurfeinschreiben) bei, in dem du ihm das erklärst. Bitte um schriftliche Abrechnung der Kaution, darauf hast du Anspruch einschließlich Zinsen (die verm. noch dir zu überweisen wären).

Du brauchst hier keine Einverständniserklärung. Die Mietsicherheit gehört ja nicht dem Vermieter sondern dir.

Hast du auch wirklich klar und deutlich dem Vermieter erklärt, er soll die 400 Euro Kaution behalten und zusätzlich überweist du ihn 200 Euro.

Ich glaube kaum, dass der Vermieter so unlogisch ist und du ihn 600 Euro überweist und er darauf hin 400 Euro zurück. Ich gehe davon aus, dass es um ein Missverständnis handelt.

Der Vermieter schreibt mir jetzt, er wolle erst sein geld und dann überweist er mir die restliche Kaution.

Überweise die 200 € und schreib dem Vermieter in einem Brief, dass Dein einziges zurück gelegtes Geld genau diese 400 € sind, die er noch von Dir hat. Bitte ihn, die Kaution mit dem noch offenen Betrag zu verrechnen und um Verständnis dafür, dass es eben derzeit nicht anders geht.

Was will er denn machen? Nix!

Die Endabrechnung mit der Kaution erfolgt immer spätestens mit der Endabrechnung mit der Jahresabrechnung aller Kosten