Nachzahlung bei Kaufvertrag bei Fehler des Verkäufers?

8 Antworten

Verpflichtet nicht. Du könntest vom Vertrag zurücktreten. Aber du wirst nicht die Wohnwand komplett für 1600 € bekommen. Also: nachzahlen (auch wenns verdammt ärgerlich ist) oder vom Vertrag zurücktreten.

Ähm, der Preis für die Wohnwand liegt schon bei über 9.000 Euro. Allein die Nachzahlung für die Regalstollen soll bei 1.600 Euro liegen ...

@CappuQueen

Ach du Schande. Habe das so verstanden, dass ihr die Wohnwand für 1600 € angeboten bekommen habt und nun 200 € nachzahlen müsst, weil der korrekte Preis bei 1800 € liegt. Habt ihr schon mit dem Abteilungs-/Filialleiter gesprochen?

Nein,wenn die nicht berechneten Regalstollen in der Skizze aufgeführt sind.Hätte er im Auftrag geschrieben:lt.Skizze und Typenaufstellung und in der Typenaufstellung hätten die Teile gefehlt,dann wäre eine Nachforderung möglich,da ein Versehen von ihm nachzuweisen und offensichtlich ist.

Da die Lieferung,wie aus deinem Kommentar hervorgeht,noch nicht erfolgt ist und der Auftrag erst zweieinhalb Wochen alt ist,kann der Verkäufer von dem Auftrag Abstand nehmen,wenn ihr euch nicht einigen könnt.Somit sieht die Sache anders aus,als sie sich zunächst darstellte.

Wenn die bezahlten Teile alle da sind, also die Schrankwand komplett zu dem Angegebotspreis von € 1.600 geliefert wurde, sehe ich keinen weiteren Handlungsbedarf!

Nun ja, die Lieferung ist noch nicht erfolgt. Der Vertragsabschluss liegt erst ca. zweieinhalb Wochen zurück. Wir haben eine Anzahlung geleistet, aber die Lieferung sowie die Zahlung des Restbetrags stehen noch aus.

@CappuQueen

Dann sitzt der Lieferant am längeren Hebel und ich würde verhandeln, damit ich in den Genuß der kompletten Schranwand komme.

wenn du die Ware komplett haben möchtest, dann schon...