Nachuntersuchung beim Tüv auch bei Kurzzeitkennzeichen?

4 Antworten

Du hast immer 4 Wochen Zeit um nach nicht bestandener HU eine Nachprüfung zu machen. Welches Kennzeichen das Auto dann jeweils hat ist dabei völlig belanglos. Lässt man die 4 Wochen verstreichen wird halt wieder eine volle Prüfung fällig.

Wenn das Auto auf dich angemeldet war und nur vorübergehend still gelegt ist, kannst du theoretisch sogar mit den entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren - das läuft unter dem Schlagwort "Zulassungsfahrt" - kann man googlen.

TransalpTom  10.01.2013, 14:13

Sowei Richtig bis auf folgende Korrektur: a) es sind nicht 4 Wochen sondern 1 Monat gerechnet vom Tag nach der HU (also der Tag der HU sagen wir es ist der 10.01. dann gilt das bis einschließlich dem 10.02.). b) Mit den entstempelten Kennzeichen darf man seit 2007 nicht mehr zur HU fahren. Das war damals möglich, weil das Kennzeichen bei vorübergehender Stillegung für 18 Monate gesperrt war und immer noch diesem Fahrzeug zugeteilt war. Seit der Reform, gibt es die Frist von 18 Monaten nicht mehr und das Kennzeichen ist sofort bei Abmeldung frei, kann demnach schon wieder neu vergeben sein und deshalbt geht eine Fahrt mit den alten entstempelten Kennzeichen zur HU und zur Zulassung nicht mehr, dafür gibt es jetzt das Kurzzeitkennzeichen. Ist eine blse Falle für Leute, die noch im "alten" Rechtsbeswusstsein leben und das nicht mitbekommen haben.

Du bist nie dazu verpflichtet zur Nachkontrolle zu kommen, DU kannst das Auto auch so verkaufen oder verschrotten oder einfach die Frist verfallen lassen. Wenn Du eine neue Zulassung anstrebst, brauchst du eine gültige HU, als mußt Du dann innerhalb einen Monates (gerechnet vom Tag nach der HU, Beispiel Du warst am 10.01. zu HU, dann kannst Du bis zum 10.02. zur NK, ) Du kannst, wenn das Auto noch gültige HU hat, den Wagen damit zulassen und dann zur NK fahren oder eben mit neuem Kurzzeitkennzeichen oder roter Nummer oder auf einem Anhänger. Du darfat aber nicht mit den alten ungestempelten Kennzeichen fahren, das gibt es seit 2007 nicht mehr, weil das Kennzeichen neu vergeben sein kann. (siehe mein Komenta oben)

Verpflichtet bist Du nicht. Das hat aber auch nichts mit dem Kennzeichen zu tun. Du kannst so oft zur HU fahren bist Du bestanden hast.

Joey55 
Fragesteller
 10.01.2013, 00:03

Achso ich dacht bei "normalen" Kennzeichen müsste man dann spätestens 4 Wochen später zur Nachprüfung....

Die nachprüfung ist an den vorhandenen Prüfbericht gebunden zumindest innerhalb der 4 Wochen dauernden Nachprüfungszeit ,.. kannst also auch mit einem Roten kennzeichen oder einer anderen später erworbenen kurzzeitnummer vorfahren.. oder einfach schneller arbeiten.. was wohl das billigste ist.. Joachim