Nachtschicht Zeitarbeit?

2 Antworten

Das Bundesarbeitsgericht hält 25 % als angemessen laut aktuellem Urteil.

(10 AZR 423/14)
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 63/15 des Bundesarbeitsgerichts:

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag iHv. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%.
https://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

Nachschicht kann aber auch in Freizeitausgleich abgegolten werden.

25, es sei denn du machst Dauernachtschicht. Es gibt zudem Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, bei denen Nachtschicht immer zum Berufsbild gehört.