Nachteile durch Zwangsexmatrikulation?

1 Antwort

Das kommt ganz auf den Grund der Exmatrikulation an und auf die Bestimmungen des Bundeslandes. Da mir zumindest nicht ganz klar ist, mit welcher Begründung die Exmatrikulation erfolgt ist, ist es auch schwer, hier eine Einschätzung abzugeben.

Aber solange du nicht exmatrikuliert wurdest, weil du deinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hast oder weil du einen Ordnungsverstoß begangen hast, sollte das nicht allzu gravierend sein. Vielleicht fragst du auch mal bei deinem Prüfungsmt nach den Konsequenzen in deinem speziellen Fall.

Beste Grüße!