Nachhilfe bei Unterhalt?
Hallo. Eine Frage. Wenn mein Junior zur Schülernachhilfe möchte, muss ich mich daran als Sonderzahlung beteiligen oder wird das vom Unterhalt ausgeglichen? Danke und liebe Grüße.
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nachhilfe gehört nicht zu den "gewöhnlichen Ausgaben des täglichen Lebens", für den der laufende Unterhalt gedacht ist, und zählt als "Mehrbedarf".
Nur wenn der laufende Unterhalt selbst schon sehr hoch wäre, könnte erwartet werden, davon auch noch die Nachhilfe zu finanzieren.
Ansonsten muss sie als "Mehrbedarf" von beiden Eltern anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander gezahlt werden.
DFgen
05.02.2016, 14:19
@Wisa12321
.... z.B. hier http://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-mehrbedarf-des-kindes/ oder in den jeweiligen "Leitlinien zum Unterhalt" der zuständigen OLG....
Wo steht das?