Nachbarschaftsstreit. Garage als Grundstücksgrenze ...

6 Antworten

Meiner Meinung nach haben deine Nachbarn "Bestandrecht" gehabt. Ihr wolltet was ändern, also hättet ihr auch die Garage wasserdicht machen müssen.

(Wie gesagt, das ist meine Meinung und ich gehe sogar noch weiter - an der ganzen Streitigkeit seid ausschließlich ihr dran Schuld! " Weil mir mir das Gefälle im Garten nicht gefallen hat, wollte ich ihn begradigen...." - Neureiche Schnösel!)

Wir haben ja mit den Nachbar da drüber gesprochen und der Herr XXX sagte, er möchte nicht, dass wir seine Wand isolieren, das macht er. Er hat aber nichts gemacht und uns auch nicht noch mal drauf angesprochen, auch nicht wo die Erde kam und wir im Garten gearbeitet haben. Seine 3 Fenster gehen auf unsere Seite. Hat er auch nichts gesagt. Und seine Tochter fängt Streit an. Auf unserem Grundstück können wir machen was wir wollen, wenn uns das Gefälle nicht gefällt, ist es unser Geschmack. Und ich stelle hier ganz normal Fragen die mich beschäftigen mit der bitte um normale Antworten und nicht Beleidigungen! Da kann man sich die Antwort auch sparen, danke.

@AliiiNaKiiitty

Wenn er sagt, dass er nicht möchte, dass ihr seine Wand isoliert, heißt das ganz klar: Finger weg von meiner Garage. Ihr hättet eine andere Lösung suchen müssen. Einfach die Garage zuschütten geht gar nicht, egal, ob er seine Fenster in eure Richtung hat.

ihr habt nur eine möglichkei. ihr müsst die erde entfernen und den an der garage entstandenen schaden ersetzen oder beseitigen. ich sehe da keine andere möglichkeit,

  1. die garage stand vor eurem eingreifen in das grundstück.
  2. auch wen er gesagt hat das er die garage isoliert gibt euch das nicht das recht ohne diese seine garage zuzuschütten....

also ihr habt wirklich alles falsch gemacht und euer nachbar hat jedes recht forderungen an euch zu stellen.

unter umständen gibt es aber eine möglichkeit trotzdem euer vorhaben zu realisieren. setzt l winkel zum abfangen des bodens ein. so hällt nicht nachbars garage die erde sondern eure winkel.

solltet ihr diese l winkel an die garage setzen müsst ihr wiederum darauf achten das fremdes eigentum nicht beschädigt wird. ihr müsst nun, auf eure kosten eine abdichtung gegen drückendes wasser erbringen. dies geht am einfachsten durch eine blechabdeckung mir anpressleiste.

da die verhältnisse aber schon angespannt sind, und das durch eure schuld ( denkt mal nach was ihr mit einem machen würde der so etwas mit euch machen würde). solltet ihr auch dieses wenigstens ankündigen und erklären.

auch müsst ihr aufpassen das euer nachbar durch eure arbeiten kein weiterer nachteil entsteht.

Links und rechts neben der Garage habt ihr doch auch etwas dafür getan, dass die Erde nicht abrutscht. Warum also nicht an der Garage? Sie gehört euch nicht, ihr hättet sie nicht zur Hälfte^^ eingraben dürfen. Es ist euer Erdreich, ihr müsst es befestigen und nicht die Garage des Nachbarn dafür nutzen, weil sie mal grad eben da ist.

Nehmt die Erde weg, baut eine Begrenzung, die an die Garage grenzt (mit ein wenig Luft dazwischen) und alles ist gut.

Wir haben die Garage nicht eingegraben :D wir haben ca. 40 cm Erde angefüllt. Es war wie ein Loch kann man sich das "Gefälle" vorstellen. Wo Carport ist wurden Palisaden gesetzt und dann läuft die Erde aus ... Wo die Erde an der Garage vorher war, war auch nichts isoliert und die Erde war auch nur so an der Garage dran und jetzt wegen 40 cm neuer Erde ist die Garage auf ein mal nass. Das kann ich mir i-wie nicht richtig vorstellen.

@AliiiNaKiiitty

Egal ob sie nass ist, ihr durftet seine Garage nicht als Rückhalt für eure Erde nutzen. Das mit dem Gefälle versteh ich gut, wir haben auch eins und haben das Grundstück an der Seite angehoben. Allerdings durch eine Mauer, hinter der sich auch der Schuppen unseres Carports befindet. Anderenfalls wäre das Holz nämlich schon verwittert.

@AliiiNaKiiitty
Wo die Erde an der Garage vorher war, war auch nichts isoliert und die Erde war auch nur so an der Garage dran und jetzt wegen 40 cm neuer Erde ist die Garage auf ein mal nass. Das kann ich mir i-wie nicht richtig vorstellen.>

Ihr schüttet 40 cm Erde neu auf und wundert euch, dass die Wand dahinter auf einmal nass wird?

Also ich schütte dir mal 40 cm Erde um euer Auto auf, aber bitte nicht wundern, wenn das Auto nach einem Regen nass und schmutzig wird!

Garagen sind an der Grundstücksgrenze nach allen Landesbauordnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Grenzwand gehört aber weiterhin dem Garagenbesitzer und darf vom Nachbarn weder verändert noch beschädigt werden.

Erdanschüttungen dürfen deshalb nur dann an die Garagenaußenwand angeschüttet werden, wenn die Wand den Erddruck aushält, die Wand nach den Regeln der Technik isoliert wird und der Garagenbesitzer einverstanden ist.

Außerdem sind Erdanschüttungen in der Abstandsfläche nur in dem nach Landesbauordnung festgelegten Umfang zulässig.

An diesen Regeln wird auch euer RA nichts ändern; er wird Euch aber nach verlorenem Prozess eine Honorarrechnung schicken.

erdwälle sind in einigen bundesländern bis 2 m höhe genehmigungsfrei. zur anwendung kommen hier die bestimmungen zu einfriedungen. gaaanz merkwürdig und verrückte geschichte. geht teilweise bis ins komunaltrecht. extrem komplizirt. es giebt soviele durchführungsbestimmungen und verfahrensregeln das mann alles und nichts darf,

@Jensus

Erdwälle bis 2m Höhe sind in den Abstandsflächen nach Landesbauordnung in keinem Bundesland baugenehmigungsfrei. Und Baugenehmigungsfreiheit bedeutet nicht Freistellung vom Baurecht, siehe meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungsfreie-vorhaben

Und Erdwälle sind keine Einfriedungen, das ist in jeder LBO eindeutig definiert. Und die Regelungen des Bauordnungsrechts sind weder merkwürdig noch verrückt noch extrem kompliziert, sowas muss selbst ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser wissen.

Und mit "Kommunalrecht" hat das auch nur wenig zu tun, höchstens mit kommunalpolitischem Klüngel und Nachbarschaftsstreit.

@Seehausen

seehausen, einfach mal gerichtsurteile und durchführungsbestimmungen lesen. und natürlich sind erdwälle die du auf deimem grundstück bis zu einer höhe von 2 m genehmigugsfrei. und natürlich können diese auch als einfriedung genutzt werden. Zum beispiel in verbindung einer Gabionenwand.Un kein Bauvorlageberechtigter den ich kenne kennt für jedes Baugebiet Deutschland sämmtliche gepflogenheiten zu den dortigen einfriedungen. deshalb wird dort immer beim bauamt nachgefragt und unter umständen bebauungspläne oder beschlüsse der komunen und gemeinden eingefordert die dieses regeln. deshalb finde ich dies komplizierter als normales baurecht.

@Jensus

Jensus, hör endlich auf, solch Blödsinn zu erzählen! Lies lieber die öffentlich-rechtlichen Landesbauordnungen durch und die privatrechtlichen Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze.

Zum Grundproblem kann ich dir leider keine Lösung anbieten!

Allerdings könnt ihr nicht beide den selben Anwalt haben! Der hätte euch sagen müssen, dass er euch (oder eben die anderen) nicht vertretern kann, da ein Interessenkonflikt vorlegen würdE!

Vertritt er eure Nachbarn noch nicht, dann würde ich hingehen und mit ihm die beste weiter Vorgehensweise besprechen!