Nachbarn beim Jugendamt melden?

3 Antworten

und krachen und klopfen von Kindern wirat du leider so hinnehmen müssen. Kindern wird diesbezüglich viel Freiraum vom Gesetzgeber eingeräumt.

du könntest dich evtl noch an den Vermieter wenden, in der Hffnung, dass er denen verklickert, dass sie die Kinder draußen toben lassen, um die meiste Energie draußen abzulassen.Kinder haben unendlich viel davon.

ala Ferndiagnose würde ich auch "nicht ausgelastet" tippen.

verständlich, daas es euch auf den Keks geht. vielleicht hat der Vermieter eine Idee

Die Frage ist die, was soll das Jugendamt groß machen? Ich meine, die müssen sich auch erstmal mit dem Problem rumschlagen, deine passende Sprache zur Kommunikation zu finden. Ich würde auf jeden Fall nochmals versuchen mit ihnen zu reden, sie darauf hin zu weisen, dass ihre Kinder sehr laut sind oder fragen ob alles gut ist. 

Wenn sie kein Deutsch und Englisch sprechen, scheinen sie aus dem Ausland zu kommen und dann sind ihre Kinder sicherlich nicht das einzige "Problem". 

Wir haben ein ähnliches Problem mit unseren Nachbarn, haben sie allerdings auch schon öfters angesprochen. Wenn man eben hinterrücks zum Jugendamt geht, dann macht man sich sehr schnell unbeliebt bei den Nachbarn und wirklich höflich ist das auch nicht. 

Deshalb am besten noch mal anfragen was los ist, aber ansonsten abwarten und vielleicht bleibt euch ja wirklich nichts anderes übrig als zum Jugendamt oder zum Ordnungsamt zu gehen...

nunja also mit 3-4 Jahren sind Kinder in der Trotzphase. vielle8cht ist das der Grund für den Streit. mit dem JugendMt wäre ich vorsichtig.

obwohl ich es per se gutheisse, dass du dir einen Kopf machst um dS Wohl der Kinder. da sie kaum deutsch sprechen ist es woh recht schwierig den Grund für den Krach herauszufinden

Das Jugendamt ist selbst das Problem! Vorsicht vor dem Jugend- amt! Was dabei herauskommt, weiß man vorher bei diesem Amt nie. Mir sind Fälle bekannt, wo Kinder von ihren Eltern halb tot geschlagen wurden. Aber auch, wo sich Eltern gegenseitig halb tot geschlagen haben. Diese Eltern behalten das Sorgerecht. Nur das Aufenthaltsbe- stimmungsrecht ist dann beim Jugendamt. Was dann heißt, dass das Kind außerhalb der Familie untergebracht wird. Das Sorgerecht bleibt jedoch bei der Familie, wenn die Eltern freiwillig, d.h. ohne gerichtliche Zurhilfenhame, die Fremdunterbringung unterschreiben.
Kooperation nennt man das bei den Jugenämtern.
Wiederum sind jedoch Fälle bekannt, wo keinerlei Grund zur Kindes- wegnahme bestand. Die Kinder werden dann trotzdem mit gericht- licher Zurhilfenahme fremdunntergebracht, weil die Eltern die Fremd- unterbringung nicht freiwillig unterschreiben.
Dass die ausländischen Familien es hier in der Fremde besonders schwer haben, ist verständlich. Wir haben einen solchen Fall jedoch mit einer "deutschen Beamtenfamilie" erlebt. Ich würde auf jeden Fall mit den Eltern reden, ja immer wieder das Gespräch suchen und dann abwarten, ob es sich bessert. Alles Gute! von Inge