Mein Nachbar beschwert sich ständig über Wohngeräusche. Was soll ich tun?

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Die sind nicht ganz richtig! Du kannst nichts für die Hellhörigkeit des Hauses. Die Polizei kann Dir ohne Lärmmessung auch nicht drohen. Eine Messung wird aber im erlaubten Rahmen bleiben. Du solltest nur darauf achten, dass Du mit Musik oder der Waschmaschine nicht übertreibst.

Den normalen Trittschall - nicht hüpfen oder mit Holzschuhen - muss er aushalten. Was macht er gegen vorbeifahrende Autos, Hubschrauber und Flugzeuge?

Du bist nicht ganz arm und offensichtlich auch schlau. Nun handle entsprechend, besorge Dir ein Tonaufzeichnungsgerät, welche über Schall/Geräuschschalttechnik in Betrieb geht, das auch während Deiner Abwesenheit. Das muss eine Zeitaufzeichnunstechnik haben und Lautstärke messen. Schon hättest Du ein Protokoll mit welchem Du ggf. zur Gegenattacke schreiten könntest.

Rechtliche Grundlagen Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten. In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.

Durch die Stadt wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren? Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

Deine Nachbarn müssen in Altersheim. Die haben nichts anderes als sich über dich zu beschweren. Guter Rat ist hier teuer. Zieh am Besten aus. Viel Glück und starke Nerven wünsche ich dir.

Es gibt eben leider Leute, die glauben ihr Lebensinhalt bestehe darin, sich über andere Leute aufzuregen und zu beschweren. Ich finde solche Leute sollten einen Häkelkurs besuchen, dann haben sie wenigstens was zu tun und kommen nicht auf dumme Gedanken.

Wende dich an einen Anwalt. Er kann dich über deine Rechte aufklären und wird mit dir besprechen wie am besten weiter zu verfahren ist. Aber da du ja erheblich jünger bist als deine ''Mitbewohner'' wirst du den Kampf auf kurz oder lang gewinnen... Es sei denn es stehen schon die nächsten Rentner in den Startlöchern...