Nach LBO-Tarif 3 Tage Kündigungsfrist?

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Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Eine kürzere vertragliche Kündigungsfrist als die gesetzliche Kündigungsfrist können die Arbeitsvertragsparteien hingegen grundsätzlich nicht rechtswirksam vereinbaren. 

Sollte es zu einer Kündigung in der Probezeit kommen, kannst du vorm Arbeitsgericht darauf klagen, dass man dir volle 14 Tage den Lohn weiter zahlt.

Das Arbeitsgericht wird diesen Manteltarifvertrag entsprechend prüfen, die Bestimmung läuft dem BGB zuwider und ist damit ungültig.

Den Manteltarifvertrag findest du hier: https://docplayer.org/18471703-Manteltarifvertrag-nr-8.html

Vielen Dank für die super Erklärung!! Bin am überlegen ob ich unterschreiben soll... denn der AG widerspricht auch sofort der automatischen Verlängerung nach 1 Jahr etc... Weil 3 Tage sind echt sehr wenig und hören sich für mich sehr komisch an...

@Trudebasti

Unterschreib ruhig. Ggf klagst du auf Weiterbeschäftigung oder auf eine volle Lohnzahlung für die reguläre Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Was soll das mit automatischer Verlängerung nach 1 Jahr? Was genau ist damit gemeint? Ist das ein befristeter Vertrag? Was für ein sachlicher Grund wird für die Befristung genannt....wenn überhaupt?

@Dea2019

Okay danke. Ja der Vertrag ist befristet auf 1 Jahr ohne Begründung. Und der AG widerspricht sofort mit einer automatischen Verlängerung in die unbefristung

Warum sollte die tarifvertragliche Vereinbarung einer solchen Kuendigungsfrist unwirksam sein? BGB  § 622 Abs. 4 laesst dies doch ausdruecklich zu?

@DerCaveman

Auf der einen Seite schliesst der Arbeitgeber einen Vertrag nach LBO, auf der anderen nimmt er besagte Rechtsgrundlage für NICHT tarifgebundene Arbeitgeber in Anspruch. Das beisst sich doch!

@Dea2019

Nein, da beisst sich gar nichts. Er vereinbart einfach die Anwendung des Tarifvertrages. Das darf er (auch teilweise) und ist auch ueberhaupt nicht unueblich.

Die dreitaegige Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit entspricht genau der im betreffenden Tarifvertrag vereinbarten und ist somit wirksam. BGB § 622 Abs. 4 laesst eine solche tarifvertragliche Abweichung von den gesetzlichen Fristen ausdruecklich zu:

(4) 1Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Hmm okay stimmt das steht da drin. Ist nur fraglich, ob ich so ein Risiko eingehen soll.. Da es in einer anderen Stadt ist und ich umziehen müsste (300km) etc. Da Scheinen mir 3 Tage sehr risikoreich :/