Nach Japan Auswandern? Staatsbürgerschaft? Erfahrungen?

4 Antworten

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Die Frage hier ist doch vielmehr, warum man sich über ein Thema den Kopf zerbricht, obwohl man…

..wahrscheinlich Jahre davon entfernt ist überhaupt ans Auswandern denken zu können.

..und möglicherweise noch nicht mal eine erste Ausbildung gemacht hat, die der Grundstein dafür wäre.

..man wahrscheinlich noch nicht einmal ansatzweise damit man angefangen hat Japanisch zu lernen oder zu schauen, was Japan überhaupt für ein Land ist.

Und selbst wenn das oben geklärt wäre, ist erstmal wichtig, dass…

..man erste Jobs findet, mit denen man eine Arbeitserlaubnis bekommt und genug Geld verdient, um einen Lebensunterhalt zu finanzieren und auch mindestens zwei- oder dreimal weitere Visa zu erhalten.

Und dann bleibt immer noch die Frage, warum man seine Nationalität ändern möchte, obwohl es in den meisten Fällen auch eine unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis tut, wenn man denn dann tatsächlich bis an sein Lebensende in Japan leben möchte.

Ansonsten hier lesen: https://www.moj.go.jp/MINJI/minji78.html

https://www.moj.go.jp/isa/publications/materials/nyukan_nyukan50.html

Es gibt aber eine Millionen wichtigere Fragen, als deine Eingangsfrage, die dich (auch wenn du es jetzt anders behauptest) wahrscheinlich gar nicht mehr interessieren wird, wenn das zeitlich eine mögliche Option wäre, sofern dieser Fall überhaupt eintritt.

Wie gesagt mit der Sprache gibt es keine Probleme ansonsten Dankeschön :>

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@LittleMeUwU

Wenn das dein einziger Kommentar auf meine Antwort ist, dann weiß man eigentlich schon, dass auch andere Dinge aus deiner Frage skeptisch betrachtet werden sollten.

Die Fraktion ‚Mit der Sprache gibt es keine Probleme‘ ist eigentlich immer die, die erhebliche Probleme damit hat, bzw. meilenweit davon entfernt ist, überhaupt Probleme damit haben zu können. Warum gibt es z.B. keine Kommentare von dir zu den Links aus meiner Antwort?

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Um in Japan zu leben, musst du keine japanische Staatsbürgerschaft annehmen. Und die zu bekommen, ist etwas schwieriger als "Fünf Jahre da gelebt haben." Bereits für eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung musst du unter anderem zeigen, dass du dich wirklich gesellschaftlich in dem Land engagierst und dergleichen.

Visum bekommst du auf andere Arten und Weisen. Von Arbeitsplatz bis hin zu Hochzeit gibt es da zahlreiche Methoden. Und bevor du die Schritte nicht erledigt hast, musst du an Dinge wie Staatsbürgerschaft gar nicht denken. Die ist nämlich nicht einfach als Ticket gedacht, um in Japan leben zu dürfen sondern ist eher eine tiefere Entscheidung, wenn du sowieso bereits seit langer Zeit in Japan lebst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschlossenes Japanologie-Studium

Manche Länder haben Abmachungen miteinander die oft in beide Richtungen gehen. Wir können für 90 Tage visumfrei in Japan einreisen, Japaner können das auch bei uns. Um deine Familie zu besuchen sollten 3 Monate reichen, brauchst du mehr, fliegst du kurz in ein anderes Land und wieder zurück, dann bekommst du wieder 90 Tage. Fraglich aber ob du über die 90 Tage in Anspruch nehmen kannst/wirst, zwar haben Japaner +/- den selben Urlaubsanspruch, wird jedoch nur selten genommen, deshalb solltest du dir über längere Aufenthalte überhaupt keine Gedanken machen.

Darüber hinaus ist sowieso fraglich warum man die japanische Staatsangehörigkeit haben will. Du kannst auswandern, da arbeiten, da leben und das mit deiner deutschen Staatsangehörigkeit. Die japanische Staatsangehörigkeit verschafft dir keinerlei nennenswerten Vorteile für deinen Aufenthalt. Besorgt euch erst mal eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis, dann geht da erst mal ein paar Jahre arbeiten und dann kann man das immer noch entscheiden.

Japaner benoetigen fuer Aufenthalte von max. 90 Tagen im Halbjahreszeitraum kein Visum fuer die Einreise in den Schengenraum. Familienbesuche in Deutschland sind also auch dann noch voellig problemlos und ohne Visum noetig, wenn du die japanische Staatsangehoerigkeit erhalten und die deutsche abgelegt hast.

Japaner zaehlen sogar zu den wenigen Priveligierten, die nach einer visumfreien Einreise in das Schengengebiet auch einen Aufenthaltstitel beantragen koennen. Hierfuer muessen dann aber natuerlich die ueblichen Voraussetzungen erfuellt sein.