Nach der Ausbildung Krankenversichert über Eltern?
Hallo! Ich bin 21 Jahre alt und habe im September meine Ausbildung als examinierte Altenpflegerin abgeschlossen.Über den Zeitraum von drei Jahren war ich somit also nicht über meinen Vater sondern selbst Krankenversichert. Jetzt bin ich allerdings zurzeit nicht beschäftigt, da ich nächstes Jahr an einem Tages-Kolleg mein Abitur nachholen will. Ich lebe noch bei meinen Eltern und will mich auch nicht Arbeitlos melden. Kann ich jetzt bis ich mit dem Abitur anfage wieder bei der Krankenversicherung meines Vaters mitversichert werden?
Vielen dank im Voraus
5 Antworten
sofern du in deiner Ausbildungszeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und damit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hast, wirst du zunächst durch den Bezug von Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit selber weiter versichert sein.
sobald du aber kein Einkommen mehr hast und unter 23 Jahre alt bist, wirst du kostenfrei bei den Eltern mitversichert. Voraussetzung dafür ist aber, dass ein entsprechender Antrag durch Mutter oder Vater (je nachdem über wen die Familienversicherung erfolgen soll), gestellt wird. automatisch geht das leider nicht.
Wenn du dich nicht arbeitslos melden willst, musst du deine Krankenversicherung eben selbst zahlen. Di kostenlose Mitversicherung ist nict mehr möglich. Erst wenn du wieder ttsächlich die Schule besuchst, kann das wieder einsetzen. Längstens bis zm 23. Lebnsjahr.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Beantwortung ungemein ;-) http://dejure.org/gesetze/SGB_V/10.html
Sofern Du kein Einkommen hast ,kannst Du Dich wieder bei Deinen Eltern mitversichern.
wenn man familienversichert ist denk ich nicht aber das ist von versicherung zu versicherung anders.. am besten du rufst da einfach mal in dem zuständigen büro an und fragst nach, lässt dich zu not beraten. bei meiner sis is das auch so aber bis zu 400 € darf man verdienen wenn man noch familien versichert ist (minijobs) es gibt so viele versicherer da blickt doch keiner mehr durch. ruf an frag nach und werde erleuchtet :D
Nein. Das geht nur, wenn du in einer Ausbildung bist.
Du hast ja Anrecht auf ALG 1, und davon musst du das dann zahlen.